PresseKat - Rheinische Post: Kommentar: Bloß nicht anwenden

Rheinische Post: Kommentar: Bloß nicht anwenden

ID: 1509873

(ots) - Ein schlechtes Gesetz bringt schnelle
Einigungen. Das ist die Hoffnung, die sich aus dem
Tarifeinheitsgesetz ergibt. Die Regeln darin sind so unklar, dass
sich Verhandlungspartner bei Tarifverträgen angespornt fühlen
sollten, es gar nicht erst anzuwenden. Wenn sich Gewerkschaften und
Arbeitgeber einfach an einen Tisch setzen und verhandeln, wären damit
mehrere Probleme gelöst. Wenn bei Tarifverhandlungen keine
unterschiedlichen Verträge für dieselbe Berufsgruppe abgeschlossen
werden, dann entsteht keine Konkurrenzsituation zwischen den
Gewerkschaften. Keiner der Tarifverträge müsste verdrängt werden, das
Nahles-Gesetz käme nicht zum Einsatz. Dem Ziel des Gesetzes gelangt
man also am nächsten, indem man es gar nicht anwendet. Wie das
Arbeitsministerium auf weniger Streiks zu hoffen, erscheint
gleichwohl etwas kühn. Denn Lokführer, Piloten, Flugbegleiter und
Ärzte werden allesamt weiterhin für sich streiken. Dazu, das hat das
Bundesverfassungsgericht klargestellt, haben sie selbstverständlich
das Recht. Das kann ihnen auch Andrea Nahles nicht nehmen.

www.rp-online.de



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinische Post: Kommentar: Baustelle Thyssenkrupp Rheinische Post: Kommentar: Das Heimatministerium hat Potenzial
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.07.2017 - 20:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1509873
Anzahl Zeichen: 1422

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar: Bloß nicht anwenden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rheinische Post (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rheinische Post