(ots) - CDU Niedersachsen begrüßt Urteil zum
Verschleierungsverbot in Belgien
Generalsekretär Thiele: "Eine komplette Gesichtsverhüllung
widerspricht klar unserer Kultur" - Vorstoß für Verbot in
öffentlichen Gebäuden
Osnabrück. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte sieht sich die niedersächsische CDU in ihrer Forderung
nach einem Gesichtsverschleierungsverbot in öffentlichen Gebäuden
bestätigt. "Eine komplette Gesichtsverhüllung widerspricht klar
unserer Kultur. Die CDU in Niedersachsen fordert daher in allen
öffentlichen Gebäuden des Landes und der Kommunen ein
Gesichtsverhüllungsverbot", sagte der Landtagsabgeordnete und
Generalsekretär der niedersächsischen CDU, Ulf Thiele, der Neuen
Osnabrücker Zeitung (Mittwoch). "Wer in ein Gericht, eine Schule oder
ein öffentliches Schwimmbad geht, muss dort sein Gesicht zeigen",
betonte der Landespolitiker. Diese Position sei mit der europäischen
Menschenrechtskonvention vereinbar, "wie der Europäische Gerichtshof
2014 in seinem Urteil und auch aktuell festgestellt hat."
Kritik übte Thiele an der rot-grünen Landesregierung. Während
Belgien beim Verbot der Vollverschleierung "klare Kante" zeige, wolle
"in Niedersachsen die amtierende rot-grüne Landesregierung nicht
einmal ein Burka-Verbot in öffentlichen Räumen durchsetzen", beklagte
Thiele.
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