(ots) -
Nur noch knapp jedes vierte Rabattarzneimittel (23,7 Prozent) ist
zur Jahresmitte teilweise oder komplett von der gesetzlichen
Zuzahlung befreit. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verpflichtung
der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln im Jahr 2007 ist die
Befreiungsquote kontinuierlich gesunken - von 60 Prozent (2008) über
42 Prozent (2012) auf 23 Prozent (2016). Nach Berechnungen des
Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nehmen die Zuzahlungen für
Arzneimittel, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten in den
Apotheken abverlangen, derweil zu: Im Jahr 2007 waren es noch 1,6
Mrd. Euro, 2012 schon 1,9 Mrd. Euro, inzwischen sind es mehr als 2,1
Mrd. Euro (2016).
"Die Versorgung der Patienten durch die Apotheken wird durch
Rabattverträge teilweise erschwert, und es gibt zusätzlichen
Erklärungsbedarf. Aber die Krankenkassen sparen dadurch jedes Jahr
mehrere Milliarden Euro ein", sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend
Groeneveld. "Es ist unverständlich, warum die Krankenkassen ihre
Versicherten nicht an diesen Ersparnissen beteiligen." Groeneveld
weiter: "Jede Krankenkasse hat bei jedem Rabattvertrag die Chance,
ihre Versicherten zu entlasten, indem sie ihnen die Zuzahlung
erlässt, zumal die Kostenvorteile aus den Rabattverträgen weiter
ansteigen."
Zum Hintergrund: Ein Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und
Pharmahersteller führt dazu, dass die Versicherten der Krankenkasse
auf Rezept nur die Medikamente ihres Vertragspartners erhalten,
während der Pharmahersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt
gewährt. Die Krankenkassen können jeweils entscheiden, ob sie ihre
Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen
Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung
entbinden - entweder komplett oder zur Hälfte. Im Jahr 2016 haben die
Krankenkassen durch Rabattverträge rund 3,9 Mrd. Euro eingespart. Im
ersten Quartal 2017 beliefen sich die Ersparnisse schon auf 950 Mio.
Euro.
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