(ots) - Im April 2017 meldeten die deutschen
Amtsgerichte 1 573 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 16,7 % weniger als im April
2016.
Die registrierten Insolvenzen dürften im April 2017 auch deshalb
so stark abgenommen haben, weil im April 2017 aufgrund der Lage der
Osterfeiertage (Ostern war 2017 im April und 2016 im März) den
Gerichten für die Bearbeitung der Insolvenzanträge weniger
Arbeitstage zur Verfügung gestanden hatten als im Vorjahresmonat.
Im Baugewerbe gab es im April 2017 mit 270 Fällen die meisten
Unternehmensinsolvenzen. 259 Insolvenzanträge stellten Unternehmen
des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen). Im Wirtschaftsbereich Erbringung von
freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
wurden 179 Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für April 2017
auf 1,3 Milliarden Euro. Im April 2016 hatten sie bei 6,4 Milliarden
Euro gelegen.
Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 7 277 übrige
Schuldner im April 2017 Insolvenz an (- 17,0 % gegenüber dem
Vorjahresmonat). Darunter waren 5 506 Insolvenzanträge von
Verbrauchern und 1 511 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig
Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein
Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabellen sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Michael Ziebach,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 28 11,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell