PresseKat - Türkei: Schwarzes Jahr für Journalisten unter dem Ausnahmezustand

Türkei: Schwarzes Jahr für Journalisten unter dem Ausnahmezustand

ID: 1510925

(ots) - Ein Jahr nach dem Putschversuch ist die Lage der
Pressefreiheit in der Türkei desolat. Die Regierung von Präsident
Recep Tayyip Erdogan hat den Ausnahmezustand für eine beispiellose
Hexenjagd auf ihre Kritiker in den Medien genutzt.

"Die türkischen Behörden müssen sofort alle Journalisten
freilassen, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit im Gefängnis
sitzen", sagte der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen,
Christian Mihr. "Dutzende Journalisten werden über lange Zeiträume
willkürlich inhaftiert oder in Isolationshaft gehalten. Solange es
dagegen keinen realistischen Rechtsweg in der Türkei gibt, sollte der
Europäische Gerichtshof diese Tragödie schnellstmöglich beenden."

Unter dem Vorwand, gegen die Putschisten vorzugehen, haben
Regierung und Justiz Dutzende Medien geschlossen. Mit derzeit rund
165 Journalisten im Gefängnis (http://ogy.de/vzaf) ist die Türkei das
Land mit den meisten inhaftierten Medienschaffenden weltweit. Rund
130 Medien bleiben geschlossen. Auf der Rangliste der Pressefreiheit
steht die Türkei auf Platz 155 von 180 Ländern weltweit.

+++ Video: ROG vor Ort - Bestandsaufnahme zur Lage der
Pressefreiheit ein Jahr nach dem Putschversuch:
https://youtu.be/aHWUMzh6wNA +++

ERST DIE HAFT, DANN DER PROZESS

Dutzende Journalisten sitzen seit bald einem Jahr im Gefängnis
(http://ogy.de/in1n). Doch erst seit dem Frühjahr legt die Justiz
allmählich ihre Anklageschriften vor, und erst jetzt beginnen die
großen Prozesse gegen Medienschaffende (http://ogy.de/6zor).
Systematisch hält die Justiz mit Hilfe von Untersuchungshaft
Journalisten über längere Zeiträume fest und und lehnt ohne
substanzielle juristische Begründung Anträge auf Haftverschonung ab,
so auch in den Fällen des deutsch-türkischen Welt-Korrespondenten
Deniz Yücel und der deutschen Journalistin Mesale Tolu.





Eine unrühmliche Rolle spielen dabei die "Friedensrichter", eine
im Jahr 2014 unter dem damaligen Ministerpräsidenten Erdogan
geschaffene neue Instanz der Strafjustiz. Sie können unter anderem
Haftbefehle ausstellen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen anordnen.
Von diesen Kompetenzen machen sie reichlich und im Sinne der
Regierung Gebrauch (http://ogy.de/e9qc [PDF]; http://ogy.de/n6y6).

In Untersuchungshaft sind beispielsweise 20 von 30 Mitarbeitern
der Tageszeitung Zaman, denen ab dem 18. September in Istanbul der
Prozess gemacht werden soll. Jedem von ihnen - darunter bekannten
Journalisten wie Sahin Alpay, Mümtazer Türköne und Mustafa Ünal,
drohen bis zu drei lebenslange Haftstrafen. Angelastet wird ihnen die
Arbeit für Zaman, eine kurz nach dem Putschversuch per Dekret
geschlossene Oppositionszeitung (http://ogy.de/qd7i).

In der Anklageschrift wird die Zeitung als "Presseorgan der
FETÖ/PDY" bezeichnet - die amtliche Abkürzung für die Bewegung des
Exil-Predigers Fethullah Gülen, den die Regierung als Urheber des
Putschversuchs betrachtet. Dementsprechend wird den Journalisten auch
"Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation" und Beteiligung am
Putschversuch vorgeworfen. Weil er Zaman als Anwalt vertreten hat,
droht ferner dem ehemaligen Kolumnisten Orhan Kemal Cengiz eine
lebenslange Haftstrafe.

Am 31. März wurde die Freilassung 21 anderer Journalisten aus der
Untersuchungshaft in letzter Minute gestoppt; die für den
Haftverschonungsbeschluss verantwortlichen Richter wurden
suspendiert. Die juristische Rechtfertigung lieferte die
Staatsanwaltschaft Istanbul, indem sie neue Ermittlungen wegen
"Mittäterschaft" beim Umsturzversuch gegen 13 der Betroffenen
einleitete, darunter Murat Aksoy und Atilla Tas (http://ogy.de/6zor).
Sowohl wegen des neuen Vorwurfs als auch wegen der ursprünglichen
Anschuldigung der Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung müssen sie
sich nun ab dem 16. August vor Gericht verantworten. Ihnen drohen
jeweils zwei lebenslange Haftstrafen.

Die renommierten Journalisten Ahmet Altan, Mehmet Altan und Nazli
Ilicak werden seit einem Jahr im Gefängnis sein, wenn am 19.
September ihr Prozess in Istanbul fortgesetzt wird. Sie sind
beschuldigt, in einer Fernsehsendung "unterschwellige Botschaften"
für den Putschversuch übermittelt zu haben (http://ogy.de/yhe4).
Ihnen und 14 weiteren Mitangeklagten drohen jeweils Haftstrafen von
dreimal lebenslänglich plus weiteren 15 Jahren.

In anderen Landesteilen sind inzwischen einige Journalisten, denen
Gülen-Verbindungen angelastet werden, unter Auflagen aus der
Untersuchungshaft entlassen worden. So kamen in Antalya die
Zaman-Korrespondenten Özkan Mayda und Osman Yakut am 24. Mai nach
acht Monaten im Gefängnis frei. Weiterhin in Haft sind dagegen die
Journalisten Aytekin Gezici und Abdullah Özyurt, die zu einer Gruppe
von insgesamt 13 Beschuldigten gehören, denen in Adana wegen
Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung der Prozess gemacht wird. Beide
Verfahren dauern an und könnten mit langen Haftstrafen enden.

NEUE VERHAFTUNGSWELLEN

In der übernächsten Woche - am 24. Juli - beginnt in Istanbul der
Prozess gegen 19 journalistische und sonstige Mitarbeiter der
unabhängigen Tageszeitung Cumhuriyet. Zwölf von ihnen sind schon seit
sieben bis neun Monaten in Untersuchungshaft, darunter Chefredakteur
Murat Sabuncu, der Kolumnist Kadri Gürsel, der Karikaturist Musa Kart
und der Investigativreporter Ahmet Sik. Wegen der Berichterstattung
der Zeitung werden ihnen Verbindungen zu verschiedenen
"terroristischen" Gruppen vorgeworfen. Ihnen drohen bis zu 43 Jahre
Haft (http://ogy.de/rwmz).

Infolge einer Twitter-Nachricht, die die Redaktion nach 55
Sekunden wieder löschte, wird inzwischen auch der Online-Chef von
Cumhuriyet, Oguz Güven, wegen Propaganda für die Gülen-Bewegung
juristisch verfolgt. Ihm drohen zehneinhalb Jahre Haft. Mitte Juni
wurde er nach einem Monat in Untersuchungshaft unter Auflagen
freigelassen.

Ins Visier der Justiz ist auch die Zeitung Sözcü geraten, ein
weiteres der wenigen verbliebenen regierungskritischen Medien von
landesweiter Bedeutung. Ihre Online-Nachrichtenchefin Mediha Olgun
und ihr Reporter Gökmen Ulu sind seit dem 26. Mai in Haft, weil sie
vor dem Putschversuch einen Artikel darüber veröffentlicht hatten, wo
Präsident Erdogan seinen Urlaub verbrachte. Die Staatsanwaltschaft
wirft ihnen "versuchten Mord am Präsidenten" und Unterstützung der
Gülen-Bewegung vor.

AUSNAHMEREGELN SIND DIE NORM

Die systematische Verhängung von Untersuchungshaft ist nicht auf
Fälle angeblicher Beteiligung an dem Umsturzversuch beschränkt. Kaum
eine Woche vergeht, ohne dass weitere Journalisten willkürlich
inhaftiert werden. Darunter sind etwa Tunca Ögreten und Ömer Celik,
die seit Ende Dezember im Zusammenhang mit ihren Veröffentlichungen
über Erdogans Schwiegersohn, Energieminister Berat Albayrak, in
Untersuchungshaft sind (http://ogy.de/li0u).

Der Dokumentarfilmer Kazim Kizil verbrachte in Izmir fast drei
Monate in Untersuchungshaft, bevor er am 10. Juli unter Auflagen
freigelassen wurde. Ihm wird Beleidigung des Präsidenten in
Twitter-Nachrichten vorgeworfen; verhaftet wurde er, während er über
ein Demonstration berichten wollte.

Die deutsche Journalistin Mesale Tolu wurde am 30. April
festgenommen und sitzt seit dem 6. Mai im türkischen Frauengefängnis
Bakirköy in Untersuchungshaft. Ihr zweijähriges Kind befindet sich
mit ihr im Gefängnis. Diese Woche wurden ihre Anwälte informiert,
dass die Anklageschrift gegen sie fertiggestellt sei. Einsicht in das
Dokument bekamen sie jedoch bislang nicht, da der Oberstaatsanwalt
die Anklageschrift noch nicht genehmigt habe. Tolu arbeitete in
Istanbul für den Radiosender Özgür Radyo und die Nachrichtenagentur
Etha. Die Behörden werfen ihr offenbar Terrorpropaganda und
Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vor (http://ogy.de/22d9).

Auch gegen ihre verbliebenen Kritiker in der Kurdenfrage sind die
Behörden mit Hilfe des Ausnahmezustands massiv vorgegangen. Die mehr
denn je politisierte Justiz behandelt tendenziell alles, was mit
diesem Thema zusammenhängt, als terroristische Aktivität. In den
verschiedenen Prozessen gegen die Teilnehmer an einer
Solidaritätskampagne mit der pro-kurdischen Zeitung Özgür Gündem
wurde am 16. Mai erstmals eine nicht zur Bewährung ausgesetzte
Haftstrafe verhängt: Ein Gericht in Istanbul verurteilte den
Journalisten und Menschenrechtsaktivisten Murat Celikkan wegen
"Propaganda für eine terroristische Organisation" zu 18 Monaten
Gefängnis (http://ogy.de/jc0d).

KEINE HAFTVERSCHONUNG TROTZ KRANKHEIT, FORTGESETZTE ISOLATIONSHAFT

Mehrere Journalisten wird trotz schwerer Gesundheitsprobleme eine
Freilassung verwehrt. So wurde die Untersuchungshaft des 73 Jahre
alten früheren Zaman-Kolumnisten Sahin Alpay im
Hochsicherheitsgefängnis Silivri bei Istanbul trotz Atemwegs- und
Herzerkrankungen und Diabetes immer wieder verlängert. Ebenso geht es
der 72-jährigen Nazli Ilicak. Die junge Zaman-Reporterin Aysenur
Parildak wird seit August 2016 festgehalten. Seit ihre von einem
Gericht in Ankara angeordnete Freilassung im Mai in letzter Minute
gestoppt wurde, ist ihr psychischer Zustand so schlecht, dass ihre
Familie um ihr Leben fürchtet.

Eine weitere Art der juristischen Schikane ist die fortgesetzte
Isolationshaft für Journalisten wie den Welt-Korrespondenten Deniz
Yücel, der seit Februar in Untersuchungshaft sitzt. Teil der
Isolation ist es, dass Besuche auf ein absolutes Minimum reduziert
und der Briefverkehr eingeschränkt werden. Reporter ohne Grenzen
betrachtet diese Art der Isolationshaft als Misshandlung.

Yücel wird wegen eines Interviews mit einem PKK-Anführer
"Propaganda für eine terroristische Organisation" vorgeworfen.
Tatsächlich ist er eine Geisel im diplomatischen Streit zwischen den
Regierungen der Türkei und Deutschlands; Präsident Erdogan hat ihn
öffentlich als "Verräter" und "Terrorist" vorverurteilt. Yücel werden
ausschließlich Kontakte zu seinen Anwälten und Familienangehörigen
erlaubt. Eine Anklageschrift liegt noch immer nicht vor, und Yücels
Anwälte haben bis heute keinen Einblick in seine Fallakte bekommen.

EUROPÄISCHER MENSCHENRECHTSGERICHTSHOF ALS LETZTE HOFFNUNG

Das türkische Verfassungsgericht spielte in der Vergangenheit eine
wichtige Rolle bei der Durchsetzung der Pressefreiheit. Doch seit der
Verhängung des Ausnahmezustands ist das Gericht gelähmt. Obwohl viele
der inhaftierten Journalisten das Verfassungsgericht angerufen haben,
hat es noch zu keinem ihrer Fälle ein Urteil gesprochen. Immer mehr
der inhaftierten Journalisten wenden sich deshalb an den Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof (EGMR), dessen Entscheidungen bindend für
die Türkei sind. Bislang wurden etwa 20 solche Beschwerden beim EGMR
registriert, so unter anderem von Deniz Yücel, Sahin Alpay, Murat
Aksoy, Ahmet Altan und Ahmet Sik.

Anfang Juni hat der EGMR nach zehn Monaten Abwarten und
Verhandlungen seine Statuten geändert, um freier entscheiden zu
können, in welcher Reihenfolge er seine Fälle abarbeitet. Fälle aus
der Türkei, Russland und Aserbaidschan kann das Gericht nun mit
Vorrang behandeln, auch wenn es bei ihnen nicht um die Rechte auf
Leben und Gesundheit geht.

Der Deutsche Anwaltverein warf dem EGMR kürzlich außerdem vor,
überzogene formelle Anforderungen an Verfahren aus der Türkei zu
stellen. Angesichts der Zustände in der türkischen Justiz dürfe es
nicht sein, dass das Straßburger Gericht immer wieder Verfahren mit
der Begründung abweise, die Betroffenen hätten den Rechtsweg in der
Türkei sei nicht ausgeschöpft (http://ogy.de/7bq2).

RECHTSWEG GEGEN MEDIENSCHLIESSUNGEN VERSPERRT

Seit Verhängung des Ausnahmezustands wurden durch Dekrete mehr als
150 Medien ohne Richterbeschluss geschlossen (http://ogy.de/z98m).
Der Medienpluralismus wurde damit effektiv auf ein paar wenigen
Zeitungen mit geringer Auflage reduziert. Rund 20 der geschlossenen
Medien durften ihn zwischen ihren Betrieb wieder aufnehmen, aber die
meisten haben keine Einspruchsmöglichkeit. Der linksgerichtete
Fernsehsender Hayatin Sesi, die Zeitung Özgür Gündem und einige
andere Medien haben sich an das Verfassungsgericht gewandt, doch ohne
Ergebnis. Die Anwälte des pro-kurdischen Fernsehsenders IMC haben
sich deshalb ebenfalls den EGMR gewandt.

Einen Teil seiner Zuständigkeiten kann das Verfassungsgericht an
eine neue Berufungskommission abgeben, die im Februar 2017 geschaffen
wurde, um Kritik aus dem Ausland zu begegnen. Neben den Beschwerden
geschlossener Medien, Vereine und Stiftungen soll diese Kommission
die Einsprüche von rund 200.000 Menschen prüfen, die Ziele von
Behördensanktionen geworden sind. Allerdings nimmt die Kommission
ihre Arbeit erst am 23. Juli auf. Ãœberdies bestehen ernsthafte
Zweifel an ihrer Unabhängigkeit, da fünf ihrer sieben Mitglieder von
der Regierung ernannt werden.

AUSREISESPERREN FÜR JOURNALISTEN UND ANGEHÖRIGE

Dass der Rechtsweg effektiv ausgeschaltet ist, bekommen auch die
vielen Journalisten zu spüren, die seit Beginn des Ausnahmezustands
mit Behördensanktionen wie dem Enzug amtlicher Presseausweise, der
Annullierung ihrer Reisepässe oder der Beschlagnahme von Vermögen
belegt wurden. Ein Beispiel ist der Journalist Kutlu Esendemir, der
am 2. April am Flughafen Istanbul erfuhr, dass sein Reisepass für
ungültig erklärt worden sei. Hintergrund sind Ermittlungen gegen die
Zeitung Karar, für die Esendemir gearbeitet hat. Auf seine
Beschwerde, die er drei Tage nach dem Vorfall bei der
Staatsanwaltschaft Istanbul einlegte, hat er bislang keine Antwort
erhalten.

Seit fast einem Jahr wird Dilek Dündar daran gehindert, die Türkei
zu verlassen, um ihrem Ehemann, dem ehemaligen
Cumhuriyet-Chefredakteur Can Dündar, in sein deutsches Exil zu folgen
(http://ogy.de/8j91). Nachdem sie monatelang auf eine Erklärung des
Justizministeriums wartete, hat Dündar das Verfassungsgericht
angerufen. Eine Antwort steht noch aus.

In den vergangenen Monaten hat Reporter ohne Grenzen in
zahlreichen Fällen Nothilfe für verfolgte Journalisten in der Türkei
und im Exil geleistet. Weitere Informationen zur Lage der
Pressefreiheit in der Türkei finden Sie unter
www.reporter-ohne-grenzen.de/türkei.

WEITERFÃœHRENDE INFORMATIONEN:

- Video: ROG vor Ort - Bestandsaufnahme zur Lage der
Pressefreiheit ein Jahr nach dem Putschversuch:
https://youtu.be/aHWUMzh6wNA
- ROG-Projekt Media Ownership Monitor zur
Medienbesitzkonzentration in der Türkei (Oktober 2016):
http://turkey.mom-rsf.org (Zusammenfassung: http://t1p.de/9znz)
- ROG-Bestandsaufnahme sechs Monate nach Beginn des
Ausnahmezustands (25.1.2017): http://ogy.de/z98m
- Juristische Analyse: Fehlende parlamentarische Kontrolle über
Dekrete (Januar 2017): http://ogy.de/uw1d
- ROG-Bericht zu den Auswirkungen des Ausnahmezustands (September
2016): http://ogy.de/r30l



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer / Anne Renzenbrink
presse(at)reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29

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Datum: 14.07.2017 - 09:51 Uhr
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Kategorie:

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