(ots) - Saturn missachtet gesetzliche Rücknahmepflicht und
verweigert die Abgabemöglichkeit ausgedienter Energiesparlampen -
Deutsche Umwelthilfe fordert von Saturn die Abgabe einer
Unterlassungserklärung und eine konsequente Rücknahme von
Energiesparlampen
Die deutsche Elektronikmarktkette Saturn verweigert die Rücknahme
ausgedienter Energiesparlampen und verstößt somit gegen die im
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) festgeschriebene
Rücknahmeverpflichtung von alten Elektrogeräten. So stellte die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei einem Testbesuch am 24. Juni 2017 in
Köln fest, dass Saturn rechtswidrig die Rücknahme von alten
Energiesparlampen ablehnt. Dabei wurde darauf verwiesen,
Energiesparlampen stattdessen bei der Drogerie-Marktkette dm
abzugeben.
Seit einem Jahr verpflichtet das ElektroG Unternehmen ab einer
gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten. So
müssen Altgeräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm ohne Neukauf
zurückgenommen werden. Darunter fallen auch Energiesparlampen. Diese
sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig. Technisch bedingt
beinhalten sie aber eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines
Bruchs freigesetzt werden kann. Deshalb hält die DUH insbesondere die
Rücknahme von Energiesparlampen für ausgesprochen wichtig. Umso
bedauerlicher ist die festgestellte Weigerung von Saturn, diese
zurückzunehmen. Die DUH fordert die Elektronikmarktkette auf, bis zum
31. Juli 2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und
die rechtswidrige Praxis zu beenden. Dadurch soll sichergestellt
werden, dass Saturn in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe alter
Energiesparlampen gewährt.
"Es ist unverantwortlich, dass Saturn Verbraucher mit
schadstoffhaltigen Energiesparlampen wieder nach Hause schickt. Diese
werden förmlich dazu gezwungen, ihre Produkte unsachgemäß im Restmüll
zu entsorgen, wo Schadstoffe freigesetzt und Menschen gefährdet
werden können. Zum Schutz der Bürger und der Umwelt müssen die
Händler ihren gesetzlichen Rücknahmeverpflichtungen ohne Wenn und
Aber nachkommen", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch.
Gleichzeitig fordert die DUH die Bundesländer auf, die
Rücknahmeverpflichtung des Handels von Elektroaltgeräten - wozu auch
Energiesparlampen gehören - konsequent zu kontrollieren. Der Umwelt-
und Verbraucherschutzverband kündigt weitere Tests in Geschäften und
bei Onlinehändlern an. Resch verweist darauf, dass
Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von Elektroaltgeräten
verpflichtet sind und dies verweigern, seit dem 1. Juni 2017 mit
einem Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen müssen.
Hintergrund:
Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte -
dazu gehören auch alte Energiesparlampen - kostenlos bei Händlern
zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400
Quadratmetern verkaufen - bei Onlinehändlern gilt die Versand- und
Lagerfläche. Die Geräte können auch bei anderen Unternehmen abgegeben
werden. Dabei spielt es keine Rolle, wo das Gerät ursprünglich
erworben wurde. Bei Kleingeräten unter 25 cm ist die Rückgabe von bis
zu fünf Geräten pro Geräteart nicht an den Neukauf eines Gerätes
gebunden.
In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen
Elektrogeräte verkauft, jedoch nur etwa 40 Prozent davon
ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling
zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im
Rahmen der Richtlinie 2012/19/EU die Handelsunternehmen verpflichtet,
kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden,
dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und
wertvolle Rohstoffe recycelt werden.
Links:
Das Verbraucherinformationsblatt der DUH zur Altgeräterückgabe zum
Download für Händler sowie Informationen über die Rechte von
Verbrauchern und die Pflichten von Händlern bei der Rücknahme von
Elektroaltgeräten finden Sie unter:
http://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/
Weiterführende Informationen zu Energiesparlampen:
http://www.duh.de/energiesparlampe/energiesparlampen/
Weiterführende Informationen zu Elektroaltgeräten:
http://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell