(ots) - Zur Urlaubszeit herrscht auf vielen Flughäfen
Hochkonjunktur. Fällt ein Flug aus oder verspätet er sich, steht
Fluggästen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von
bis zu 600 Euro zu. Doch mehr als jeder dritte Deutsche kennt seine
Rechte in einem solchen Fall nicht. Das zeigt eine aktuelle Studie
des gemeinnützigen Verbraucherportals Finanztip.
Im vergangenen Jahr wurden 20.360 Flüge gestrichen, und 5.094
Flüge landeten mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen.
Diese Zahlen hat der Fluggasthelfer EUclaim für Flüge von und zu
deutschen Flughäfen zusammengestellt. In vielen dieser Fälle hätten
Verbraucher Geld von der Airline verlangen können, denn: "Hat ein
Flug mehr als drei Stunden Verspätung, haben Reisende ein Recht auf
Entschädigung", erklärt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei
Finanztip. "Das gilt aber nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände
wie extrem schlechtes Wetter vorliegen. Wird ein Flug gestrichen,
kann man sich den Ticketpreis voll erstatten lassen oder sich
anderweitig befördern lassen." Erfahren Fluggäste weniger als 14 Tage
vor Abflug, dass ihr Flug ausfällt, haben sie zusätzlich Anspruch auf
Entschädigung.
Jüngere kennen Rechte kaum
Um diese Rechte wahrzunehmen, müssen Verbraucher sie auch kennen.
Doch nur knapp jeder sechste Deutsche ist über die aktuelle
Rechtslage gut informiert. Jüngere kennen sich hingegen eher weniger
aus, ergab die Finanztip-Umfrage: 41 Prozent der Unter-30-Jährigen
geben an, hinsichtlich ihrer Rechte als Fluggast nicht informiert zu
sein. Das hat Folgen: Insgesamt haben nur 12 Prozent aller Befragten
überhaupt schon mal eine Entschädigung eingefordert und auch
erhalten. "Diese Unwissenheit nützt vor allem den
Fluggesellschaften", sagt Finanztip-Expertin Schön. "Würden mehr
Verbraucher ihre Rechte kennen, läge die Entschädigungsquote deutlich
höher." So hat mehr als jeder dritte gut informierte Verbraucher
bereits eine Entschädigung erhalten.
Dienstleister helfen bei Entschädigung
Welche Ansprüche Verbraucher haben, lässt sich oft im Internet
herausfinden. Finanztip hat beispielsweise einen entsprechenden
Rechner entwickelt, der gleich das passende Anschreiben an die
Airline mitliefert. Weigert sich die Fluggesellschaft zu zahlen, kann
die Schlichtungsstelle SÖP kostenlos vermitteln. "Wer sich nicht mit
dem Papierkram rumschlagen möchte, kann das auch
Fluggasthelfer-Portalen überlassen", erklärt Schön. "Dafür einfach
die Flugdaten auf der Website des jeweiligen Anbieters eingeben, dem
Unternehmen eine Vollmacht ausstellen, dass es auf den Namen des
Fluggastes tätig werden darf und die Flugunterlagen übermitteln."
Gibt es eine Aussicht auf Erfolg, bietet das Unternehmen an, die
Forderung durchzusetzen. Je nachdem, ob ein Fall vor Gericht geht
oder nicht, zahlen die Fluggasthelfer die Entschädigung nach wenigen
Wochen oder nach zwei Jahren. Im Erfolgsfall behalten die
Dienstleister knapp 27 bis 30 Prozent der gezahlten
Entschädigungssumme ein. Finanztip empfiehlt EUClaim, Fairplane,
flug-verspaetet.de, refund.me und Flightright. Wer sein Geld sofort
ausgezahlt haben möchte, kann sich an das Unternehmen EUFlight
wenden; dort werden 41,65 Prozent der Entschädigung fällig.
In der Finanztip-Studie wurden 1.100 Verbraucher ab 18 Jahren
befragt, die in einem eigenen Haushalt leben und für die
Urlaubsplanung verantwortlich oder mitverantwortlich sind. Die
detaillierten Ergebnisse senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Weitere Informationen
http://www.finanztip.de/fluggasthelfer/
http://www.finanztip.de/fluggastrecht/
http://www.finanztip.de/flugannullierung/
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