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TÜV Rheinland: Bei Schwimmlernhilfen auf Prüfzeichen achten / Kein Schutz vor dem Ertrinken / Aufsichtspflicht immer nachkommen Sicherheitsnorm muss erfüllt sein

ID: 1511395

(ots) - Die Zahl der Nichtschwimmer ist in Deutschland
unverändert zu hoch, beklagen Schwimm- und Rettungsorganisationen.
Dabei lassen sich die Bewegungsabläufe vor allem im frühen
Kindesalter spielerisch erlernen. Um die Kinder zu unterstützen,
bietet der Handel eine breite Palette an Schwimmlernhilfen. Neben dem
Klassiker, den orangefarbenen Schwimmflügeln, gibt es aufblasbare
Reifen und Ringe, Schwimmwesten, Gürtel und vieles mehr. Doch nicht
jede Schwimmlernhilfe erfüllt ihren Zweck.

Schwimmhilfen sind kein Spielzeug

"Beim Kauf von Schwimmlernhilfen für ihre Kleinen sollten Eltern
unbedingt auf die Kennzeichnung EN 13138-1 achten", sagt Christiane
Reckter von TÃœV Rheinland. Dahinter verbirgt sich die
Sicherheitsnorm, nach der alle Schwimmlernhilfen geprüft werden
müssen. Trägt ein Produkt die Kennung EN 71, handelt es sich
lediglich um ein Wasserspielzeug. Gar nicht zulässig sind
Wasserspielzeuge mit Beinöffnungen wie zum Beispiel Gummiboote oder
-autos. Diese können für ungeübte Kleinkinder eine echte Gefahr
darstellen.

Das GS-Zeichen von TÃœV Rheinland bietet eine gute Orientierung,
wenn es um den Kauf einer sicheren Schwimmlernhilfe geht. Es steht
für geprüfte Sicherheit zeigt zum Beispiel, dass bei einem Produkt
die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten wurden. "Außerdem besitzen
geprüfte Schwimmlernhilfen mindestens zwei Luftkammern sowie
versenkbare Aufblasventile mit Rückschlagkappen", fügt Christiane
Reckter hinzu. "Ist eine Kammer defekt, wird das Nichtschwimmerkind
trotzdem an der Wasseroberfläche gehalten". Die Ventile verhindern,
dass Luft auf einen Schlag entweichen kann, sollte einmal ein Ventil
geöffnet sein.

Kinder immer beaufsichtigen

Auch, wenn es sich bei den von TÃœV Rheinland getesteten
Schwimmlernhilfen um Produkte handelt, die allen gültigen Vorgaben




entsprechen, sollte man Kleinkinder und Nichtschwimmer niemals
unbeaufsichtigt planschen lassen. Hier sind die Eltern gefordert.
Wichtig: Im Alter von etwa vier Jahren können und sollten Kinder
schwimmen lernen und auf Hilfsmittel allmählich verzichten.

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Datum: 17.07.2017 - 10:00 Uhr
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