PresseKat - Russland kopiert deutsches Gesetz gegen Hassbotschaften im Internet

Russland kopiert deutsches Gesetz gegen Hassbotschaften im Internet

ID: 1511474

(ots) - Das russische Parlament diskutiert ein neues
Gesetz, um Inhalte in sozialen Netzwerken stärker zu kontrollieren,
und orientiert sich dabei ausdrücklich an dem Ende Juni in
Deutschland verabschiedeten Gesetz gegen Hassbotschaften im Internet.
Reporter ohne Grenzen hat das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz
in der vorliegenden Form heftig kritisiert und davor gewarnt, dass es
repressiven Staaten als Vorbild dienen könnte. In Russland wird das
Internet immer stärker kontrolliert, Nutzer sollen nicht mehr anonym
kommunizieren dürfen und ihre Daten ausschließlich in Russland
gespeichert werden. 2016 wurden dort doppelt so viele Menschen wegen
kritischer Nachrichten zu Gefängnisstrafen verurteilt wie noch ein
Jahr zuvor.

"Unsere schlimmsten Befürchtungen werden wahr: Das deutsche Gesetz
gegen Hassbotschaften im Internet dient undemokratischen Staaten nun
als Vorlage, um gesellschaftliche Debatten im Internet
einzuschränken", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. "Auch in
Russland sollen in Zukunft Mitarbeiter sozialer Netzwerke unter hohem
Zeitdruck darüber entscheiden, welche Informationen gelöscht werden.
In einem Land ohne unabhängige Gerichte, die den Schutz der
Meinungsfreiheit durchsetzen könnten, ist das eine verheerende
Entwicklung. "

RUSSISCHER GESETZENTWURF KOPIERT DEUTSCHE VORLAGE

Am 12. Juli reichten Abgeordnete der Duma-Fraktion "Einiges
Russland" einen Gesetzentwurf ein, der Betreibern sozialer Netzwerke
hohe Strafen androht, wenn sie rechtswidrige Inhalte nicht innerhalb
von 24 Stunden löschen (http://t1p.de/3i7b). In ihrer Begründung
beziehen sich die Initiatoren ausdrücklich auf das Ende Juni vom
deutschen Bundestag verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz, aus
dem sie zahlreiche Punkte kopiert haben.

Der Entwurf verlangt von Betreibern sozialer Netzwerke mit mehr




als zwei Millionen Nutzern, Online-Formulare bereitzustellen, über
die Nutzer "rechtswidrige" Inhalte melden können. Diese Inhalte und
sämtliche Kopien davon müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht, zu
Beweiszwecken jedoch drei Monate lang gespeichert werden.
Netzwerkbetreiber müssen den Behörden vierteljährlich Bericht über
die gemeldeten Inhalte erstatten. Außerdem sind sie verpflichtet,
Kontaktstellen in Russland einzurichten. Bei Zuwiderhandlungen sind
für verantwortliche Personen Bußgelder von bis zu fünf Millionen
Rubel (73.550 Euro) vorgesehen, Unternehmen sollen mit bis zu 50
Millionen Rubel (735.500 Euro) belangt werden. Dass das Gesetz
verabschiedet wird, gilt als sicher. Es soll am 1. Januar 2018 in
Kraft treten.

Welche Inhalte von den Netzbetreibern zu löschen sind, ist im
Gesetzentwurf nur sehr allgemein formuliert. Es geht um
Informationen, die zu Krieg oder ethnischem oder religiösem Hass
aufrufen, um ehrverletzende Äußerungen und "sonstige Informationen,
für deren Weiterverbreitung man straf- oder zivilrechtlich zur
Verantwortung gezogen werden kann" - wobei gerade letztere
Formulierung so schwammig und weit auslegbar ist, dass sie leicht
missbraucht und willkürlich gegen Kritiker ausgelegt werden kann.

ANONYMISIERUNGSSOFTWARE UND MESSENGERDIENSTE IM VISIER

Der Gesetzentwurf über soziale Netzwerke ist der jüngste mehrerer
eilig verhandelter Entwürfe, mit denen die freie Kommunikation im
Internet eingeschränkt werden soll (http://t1p.de/rnrt). Am 23. Juni
befasste sich das Parlament in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf,
der die Nutzung von Anonymisierungsdiensten und anderen Instrumenten
zur Umgehung von Internetsperren stark einschränkt. Virtual Private
Networks, Proxy Server oder das Tor Netzwerk, mithilfe derer Nutzer
in Russland blockierte Seiten aufrufen können, dürften demnach nur
noch entsprechend den Zensurvorgaben der russischen
Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor benutzt werden. Ansonsten würde
der Zugang zu ihnen gesperrt, genau wie sämtliche Seiten, die
Hinweise auf enthalten. Der Gesetzentwurf war erst zwei Wochen zuvor
in die Duma eingebracht worden. (http://t1p.de/99wu) In einer
geschlossenen Sitzung hatte der Chef des Inlandsgeheimdienstes FSB,
Alexander Bortnikow, die Abgeordneten unmittelbar vor der ersten
Lesung aufgefordert, Gesetze zur Regulierung sozialer Netzwerke zügig
zu verabschieden (http://t1p.de/bszm).

Ein weiteres Gesetz, über das am 14. Juni in erster Lesung beraten
wurde, soll es unmöglich machen, anonym über Messengerdienste zu
kommunizieren (http://t1p.de/wj1t). Anbieter von Messengerdiensten
müssen demnach mit Telekommunikationsunternehmen zusammenarbeiten, um
Nutzer zu identifizieren. Gleichzeitig sollen durch ein weiteres
Gesetz SIM-Karten nur noch an Menschen verkauft werden dürfen, die
durch Vorlage ihres Passes ihre Identität nachweisen. Zur Überprüfung
der Angaben sollen Telekommunikationsunternehmen Zugang zu
staatlichen Melderegistern erhalten (http://t1p.de/ley5,
http://t1p.de/u2yn) Auch dieses Gesetz wurde am 14. Juni in erster
Lesung angenommen. Messengerdienste, die sich nicht an die neuen
Regeln halten, sollen künftig bis zu einer Million Rubel (14.710
Euro) Strafe zahlen (http://t1p.de/yu5k)

AUFSICHTSBEHÖRDE ROSKOMNADSOR GEGEN TELEGRAM-GRÜNDER PAWEL DUROW

Wie stark Betreiber sozialer Netzwerke und Messengerdienste unter
Druck stehen, zeigt die Auseinandersetzung zwischen der russischen
Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor und Pawel Durow, dem Gründer des
russischen Facebook-Pendants Vkontakte und des Messengerdienstes
Telegram. Seine Anteile an Vkontakte, dem größten sozialen Netzwerk
in Russland, hatte Durow schon vor drei Jahren verkaufen müssen,
nachdem er sich weigerte, dem Geheimdienst die Nutzerdaten
ukrainischer Maidan-Aktivisten zu verraten. Durow lebt seitdem im
Exil. Der Messengerdienst Telegram, der vielen mit seiner
Verschlüsselung als sicher gilt, hat schätzungsweise sechs Millionen
russische Nutzer und wird selbst im Kreml für die interne
Kommunikation benutzt (http://t1p.de/8upj, http://t1p.de/5306).

Am 23. Juni drohte die Aufsichtsbehörde Roskomnadsor, Telegram zu
sperren, sollte sich der Dienst nicht in das amtliche Register für
Informationsdienste eintragen lassen. Fünf weniger populäre
Messengnerdienste - BlackBerry Messenger, Imo, Line, VChat and WeChat
- waren im Mai blockiert worden, nachdem sie sich weigerten, ins
Register aufgenommen zu werden (http://t1p.de/z4ur). Parallel dazu
berichteten Staatsmedien immer wieder, beim Bombenanschlag auf die
Metro in Sankt Petersburg im April hätten die Terroristen über
Telegram kommuniziert. Auch die Initiatoren der oben genannten
Gesetze führten dies wiederholt als Begründung dafür an, dass
Kommunikation über Messengerdiensten stärker überwacht werden müsse.

Am 28. Juni teilte Pawel Durow auf Vkontakte mit, sämtliche für
den Eintrag ins Register notwendige Daten seien öffentlich zugänglich
und fügte die entsprechenden Links an (http://t1p.de/fr23).
Roskomnadsor nahm Telegram daraufhin in sein Register auf,
theoretisch müsste sich der Dienst damit an russische Gesetze halten.
Durow lehnt es jedoch weiterhin ab, Nutzerdaten oder
Kodierungsschlüssel herauszugeben und sich Gesetzen zu unterwerfen,
die den Datenschutzbestimmungen der Firma widersprechen.

EINST FREIES RUSSISCHES INTERNET INZWISCHEN STRENG KONTROLLIERT

Die Führung in Moskau hat die Kontrolle über das Internet nach den
Massenprotesten gegen Wahlfälschungen 2011/12 massiv verstärkt. Seit
Ende 2012 wurde eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die es nach
weit auslegbaren Kriterien erlaubt, Inhalte - teilweise ohne
Gerichtsbeschluss - zu blockieren: zum Schutz von Kindern, wegen der
Propagierung homosexueller Lebensweisen oder wegen Aufrufen zum
Extremismus, wozu selbst Satire-Artikel oder Berichte über den Krieg
in der Ostukraine zählen können.

Im Juni 2016 schrieb die Duma im Rahmen eines Pakets von
Anti-Terror-Gesetzen ("Jarowaja-Gesetze") unter anderem eine
umfangreiche Vorratsdatenspeicherung fest: Anbieter von
Kommunikationsdiensten müssen Verbindungsdaten künftig drei Jahre
lang speichern. Konkrete Inhalte wie Telefonate, Nachrichten, Fotos
und Videos, die Nutzer verschicken, müssen sechs Monate gespeichert
und auf Wunsch den Behörden übermittelt werden. Um diese massive
Überwachung zu gewährleisten, werden von den Betreibern Investitionen
in Millionenhöhe für neue Ausrüstung und den Bau neuer Zentren zur
Datenspeicherung verlangt. Nach Protesten russischer
Telekommunikationsunternehmen erwägt die russische Führung
inzwischen, das Gesetz nicht wie geplant 2018, sondern erst 2023 in
Kraft treten zu lassen (http://t1p.de/lky7).

Ein anderes Gesetz im Anti-Terror-Paket sieht vor,
Messenger-Dienste zu sperren oder mit hohen Geldbußen zu bestrafen,
wenn sie sich weigern, dem Geheimdienst Schlüssel zur Dekodierung von
Nachrichten bereitzustellen. Im September 2016 trat außerdem ein
Gesetz in Kraft, das verlangt, Internetdaten russischer Bürger
ausschließlich in Russland zu speichern. Das Karriere-Netzwerk
LinkedIn, dass sich weigerte, dem nachzukommen, wurde daraufhin im
November 2016 in Russland gesperrt.

GEFÄNGNISSTRAFEN SOLLEN INTERNETNUTZER EINSCHÜCHTERN

Parallel zum Blockieren von Inhalten, Internetseiten oder ganzen
Kommunikationsdiensten haben die Behörden in den vergangenen Jahren
den Druck auf individuelle Nutzer merklich verstärkt. Das Strafmaß
für Rechtsbrüche im Internet wurde in vielen Fällen erhöht, härtere
Urteile sollen Bürger einschüchtern und sie davon abhalten, kritische
Kommentare zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Der russischen
Menschenrechtsorganisation Agora zufolge wurden 2016 in 29 Fällen
Gefängnisstrafen gegen Internetnutzer verhängt - doppelt so viele wie
im Jahr zuvor (http://t1p.de/p7c6).

Auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit steht Russland auf
Platz 148 von 180 Staaten. Den russischen Präsidenten Wladimir Putin
zählt Reporter ohne Grenzen zu den größten Feinden der Pressefreiheit
weltweit.

Weitere Informationen zur Situation der Pressefreiheit in
Russland: www.reporter-ohne-grenzen.de

Weitere Informationen zur Regulierung sozialer Medien in
Deutschland: http://t1p.de/8gur



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer / Anne Renzenbrink
presse(at)reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29

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