(ots) - DUH stellt umfangreiche Testergebnisse zur
Rücknahme von Elektroaltgeräten in Elektrofachmärkten, Warenhäusern,
Möbelhäusern und Baumärkten vor - DUH fordert verbraucherfreundliche
Informationen zu Rückgabemöglichkeiten und Stopp von
Gesetzesverstößen durch den Handel
Seit fast einem Jahr verpflichtet das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Unternehmen unter bestimmten
Voraussetzungen zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten.
Doch viele Verbraucher wissen bis heute nicht, unter welchen
Voraussetzungen und bei welchen Händlern sie ausgediente
Elektroaltgeräte überhaupt abgeben können. Noch immer halten sich
Händler nicht an gesetzliche Rücknahmeverpflichtungen und stellen
keine ausreichenden Verbraucherinformationen zur Verfügung. Der
Onlinehandel zieht sich durch das Angebot einer paketgestützten
Rückgabe fast komplett aus der Verantwortung und es wird immer
klarer, dass die Befreiung von Discountern aus der Rücknahmepflicht
ein besonders großer Fehler ist.
Auf unserer Pressekonferenz informieren wir Sie über die Umsetzung
der einjährigen Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten durch
den Handel. Wir stellen Ihnen hierzu umfangreiche Ergebnisse von
deutschlandweiten DUH-Testbesuchen im stationären Handel vor und
zeigen Lösungsmöglichkeiten auf, wie die Rücknahmeverpflichtung
wirklich zu einem Erfolg werden kann. Zudem erläutern wir Ihnen, wie
wir gegen festgestellte Verstöße, beispielsweise bei Galeria Kaufhof
und Saturn, rechtlich vorgehen.
Über Ihr Kommen würden wir uns freuen und bitten um Rückmeldung
per E-Mail an presse(at)duh.de.
Datum: Donnerstag, 20. Juli 2017, um 10:00 Uhr
Ort: Deutsche Umwelthilfe (DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin,
Dachgeschoss
Teilnehmer:
Barbara Metz, stellv. DUH-Bundesgeschäftsführerin
Thomas Fischer, DUH-Leiter Kreislaufwirtschaft
Pressekontakt:
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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