(ots) - Bundesregierung hat keine Zahlen zu Asylbetrug
mit Scheinvätern
Linken-Abgeordnete Jelpke: Neues Gesetz ist "mehr als peinlich"
Osnabrück. Für das neue Gesetz gegen Asylbetrug mit
Scheinvaterschaften gibt es offenbar keine belastbare
Zahlengrundlage. Die Bundesregierung kann auf Nachfrage nicht eine
einzige Zahl oder einen einzigen Fall aus den vergangenen fünf Jahren
benennen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der
Linken-Fraktion hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Dienstag) vorliegt.
Die Bundesregierung spricht zwar von steigenden Verdachtszahlen
von schwangeren Frauen, die Asyl beantragen und deutschen Männern
Geld dafür zahlen, zum Schein die Vaterschaft des Kindes
anzuerkennen. Der Asylbetrug besteht darin, dass die Kinder durch
dieses Vorgehen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
Vor einigen Monaten war bekannt geworden, dass Polizei und
Staatsanwälte einen groß angelegten bundesweiten Betrug vermuten.
Allein in Berlin soll es nach Medienberichten bis zu 700 Fälle geben.
Die Bundesregierung begründet die fehlenden Zahlen damit, dass das
von 2008 stammende Gesetz gegen den Missbrauch der
Vaterschaftsanerkennung im Jahr 2013 vom Bundesverfassungsgericht für
nichtig erklärt wurde. "Dementsprechend liegen der Bundesregierung
keine belastbaren Erkenntnisse zu möglichen Fallzahlen der letzten
Jahre vor", schreibt die Regierung. Doch die Bundesregierung kann
auch keine neueren Zahlen oder konkrete Fälle eines solchen
Asylbetrugs nennen. Auch zu organisierten Strukturen oder Netzwerken
zur Vermittlung von Schein-Vätern hat die Bundesregierung nach
eigenen Angaben keine belastbaren Erkenntnisse.
Dennoch hat der Bundestag im Mai ein Gesetz beschlossen, das
Ausländerbehörden die Möglichkeit gibt, bei Verdacht auf einen Betrug
zu handeln, um den Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen zu
verhindern. Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag,
Ulla Jelpke, kritisierte: "Es ist mehr als peinlich, auf solch einer
Grundlage eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche gesetzliche
Regelung zu beschließen, die eine große Zahl binationaler Familien
unter Generalverdacht stellt."
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