PresseKat - Fristlose Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit wirksam

Fristlose Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit wirksam

ID: 1511793

Fristlose Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit wirksam

(firmenpresse) - Beteiligt sich ein Arbeitnehmer mit maßgeblichem Einfluss an einem Konkurrenzunternehmen, kann sein Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen.



Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen. Ein solcher wichtiger Grund kann auch die Tätigkeit eines Arbeitnehmers für ein im Wettbewerb mit dem Arbeitgeber stehendes Unternehmen sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 12. April 2017 entschieden, dass eine fristlose Kündigung wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer mit maßgeblichen Einfluss an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt ist (Az.: 3 Sa 202/16).



In dem zu Grunde liegen Fall hatte sich ein Mitarbeiter eines Unternehmens mit 50 Prozent an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt. In seinem Arbeitsvertrag war ein Wettbewerbsverbot vereinbart worden. Darin wurde dem Arbeitnehmer untersagt, in selbstständiger, unselbstständiger oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, das mit seinem Arbeitgeber direkt oder indirekt im Wettbewerb steht. Der Mann beteiligte sich dennoch mit einem Anteil von 50 Prozent an einem konkurrierenden Unternehmen und erhielt wegen dieser Konkurrenztätigkeit die fristlose Kündigung.



Die fristlose Kündigung sei wirksam, entschied das LAG Schleswig-Holstein. Nach Auffassung des Gerichts stand das Unternehmen, an dem sich der Arbeitnehmer beteiligt hatte, in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber, da es nicht nur Leistungen für den Arbeitgeber, sondern auch für Dritte erbracht habe. Aufgrund seiner Beteiligung von 50 Prozent hätte der Arbeitnehmer dies wissen können. Der Arbeitnehmer habe gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot verstoßen und eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit geleistet. Durch dieses Verhalten habe der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung herbeigeführt.







Eine Konkurrenztätigkeit liege dann nicht vor, wenn die andere Firma die strittige Tätigkeit auf vertraglicher Basis für den Arbeitgeber erbringt. Auch ergebe sich aus einer Gesellschafterstellung bei einem anderen Unternehmen nicht zwingend eine Konkurrenztätigkeit. Diese sei aber gegeben, wenn die Unternehmen im Wettbewerb stehen und durch die Gesellschafterstellung maßgeblicher Einfluss auf den Geschäftsbetrieb genommen werden kann. Dieser Einfluss sei bei einer Beteiligung von 50 Prozent gegeben, so das LAG.



Die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten Arbeitgeber in Fragen rund um die Kündigung und anderen arbeitsrechtlichen Themen.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Heilbronner Stimme: Flüchtlingsorganisation Sea Eye: Mission der Identitären Bewegung vor der libyschen Küste ist Negativzinsen bei Privatkunden - Was kostet Sparen?
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.07.2017 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1511793
Anzahl Zeichen: 3002

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fristlose Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit wirksam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lebensversicherungen unter Druck - Widerspruch prüfen ...

Lange Zeit galt die Lebensversicherung als sicherer Baustein für die Altersvorsorge. Doch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen hat sich das geändert, Verbraucher und Versicherer geraten unter Druck. Über Jahrzehnte gehörten Lebensversicherunge ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte