(ots) - Im Streit mit Platzhirsch Gillette nahm die
Wilkinson Sword GmbH heute einen vorläufigen Rückschlag hin, kämpft
aber unbeirrt für einen starken Wettbewerb im Interesse der
Verbraucher. Seit Jahren setzt sich das Tochterunternehmen von
Edgewell Personal Care für Qualitätsprodukte zu attraktiven Preisen
ein. Im Frühjahr 2017 brachte das Unternehmen
Eigenmarken-Ersatzklingen auf den Markt, die mit Gillettes MACH3
Rasierern kompatibel sind, und bot den Verbrauchern damit erstmals
eine breitere Auswahl für ihr bestehendes Rasursystem.
"Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Landgericht Düsseldorf dem
Antrag auf einstweilige Verfügung von Procter & Gamble stattgegeben
hat", sagt Max Chambers, Geschäftsführer North East Europe bei
Edgewell. "Wir sind jedoch weiterhin davon überzeugt, dass die
Vorwürfe jeder Grundlage entbehren. Daher sind wir zuversichtlich,
dass wir in diesem Rechtsstreit am Ende erfolgreich sein werden. Wir
werden unsere Produkte weiterhin mit aller Kraft verteidigen und
unsere geschätzten Kunden unterstützen. Letztlich werden ein echter
Preiswettbewerb und attraktive Alternativen zu den Klingen von
Gillette auch den Verbrauchern zu Gute kommen."
Hintergrund:
Das Landgericht Düsseldorf entschied heute, dem Antrag auf Erlass
einer einstweiligen Verfügung gegen die Wilkinson Sword GmbH
stattzugeben. Das Gericht kann allerdings in der Berufung oder in
einem anschließenden Hauptsacheverfahren eine andere Entscheidung
treffen. Antragsteller war Gillette, Tochtergesellschaft des
Konsumgüterkonzerns Procter & Gamble. Die Wilkinson Sword GmbH, hatte
im Frühjahr Eigenmarken-Ersatzklingen auf den Markt gebracht, die mit
Gillettes MACH3 Rasierer kompatibel sind. Gillette sah darin eine
Verletzung des Patents EP 1 695 800, welches jedoch bereits in
weniger als acht Monaten abläuft. Die Wilkinson Sword GmbH kündigt
an, weiter für einen starken Wettbewerb zu kämpfen und sich für die
Interessen der Verbraucher einzusetzen. Die Wilkinson Sword GmbH ist
entschlossen, ihre Position zu verteidigen, und zwar sowohl im
Verfügungs- als auch in einem möglichen Hauptsacheverfahren, und
beabsichtigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. In Folge einer
erfolgreichen Berufung wird die einstweilige Verfügung aufgehoben
werden.
Ãœber Edgewell
Edgewell ist ein führender Anbieter von Konsumgütern mit einem
attraktiven, breit gefächerten Portfolio namhafter Marken wie Schick®
und Wilkinson Sword® Rasiersysteme für Männer und Frauen sowie
Einwegrasierer. Weiterhin umfasst das Portfolio Marken wie Edge® und
Skintimate® Rasurvorbereitung; Playtex® und Stayfree®
Damenhygieneprodukte; Banana Boat®, Hawaiian Tropic® und Bulldog®
Sonnen- und Hautpflegeprodukte; Playtex® Produkte für Säuglinge,
Diaper Genie® und Handschuhe; sowie Wet Ones® Feuchttücher. Das
Unternehmen verfügt über eine breite globale Präsenz und ist in mehr
als 50 Märkten, darunter den USA, Kanada, Mexiko, Deutschland, Japan
und Australien mit rund 6.000 Mitarbeitern weltweit tätig.
Edgewell wird in diesem Verfahren durch die deutsche IP-Kanzlei
ARNOLD RUESS Rechtsanwälte vertreten.
Pressekontakt:
Chris Gough
Vice President, Investor Relations
Edgewell Personal Care
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Chris.Gough(at)edgewell.com
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