PresseKat - Landgericht Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung wegen Verletzung eines Gillette-Patents

Landgericht Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung wegen Verletzung eines Gillette-Patents

ID: 1511913

(ots) - Am 2. Juni 2017 hat P&G beim
Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung wegen Verletzung
eines Gillette-Patents gegen Wilkinson Sword GmbH ("Wilkinson") und
Edgewell Personal Care Company ("Egdewell"), beantragt. Das Gericht
hat heute eine einstweilige Verfügung erlassen und urteilte, dass
Edgewell es unterlassen muss, ihre Ersatzklingen für den Gillette
MACH3-Rasierer zu verkaufen. Die Entscheidung ist noch nicht
rechtskräftig. Edgewell und Wilkinson können hiergegen Berufung
einlegen.

Mit dem heutigen Urteil sind wir zufrieden. Wie wir bereits
erklärt haben als wir den Rechtsstreit begannen, haben wir hart
gearbeitet, um eine der besten Rasiertechnologien der Welt zu
entwickeln. Unsere Technologie ist einer von vielen Gründen, warum
mehr als 750 Millionen Männer weltweit ihr Gesicht Gillette
anvertrauen - und wir nehmen es nicht hin, dass Wettbewerber unsere
Patente ohne unsere Genehmigung nutzen.

Ãœber Procter & Gamble

Procter & Gamble (P&G) bietet Verbrauchern auf der ganzen Welt
eines der stärksten Portfolios mit qualitativ hochwertigen und
führenden Marken wie Always®, Ambi Pur®, Ariel®, Bounty®, Charmin®,
Crest®, Dawn®, Downy®, Fairy®, Febreze®, Gain®, Gillette®, Head &
Shoulders®, Lenor®, Olaz®, Oral-B®, Pampers®, Pantene®, SK-II®,
Tide®, Wick® und Whisper®. P&G ist weltweit in 70 Ländern tätig.
Weitere Informationen über P&G und seine Marken finden Sie unter
www.pg.com und www.twitter.com/PGDeutschland.



Pressekontakt:
Procter & Gamble Service GmbH - Sulzbacher Str. 40,
65824 Schwalbach am Taunus
Gabriele Hässig, Geschäftsführerin Kommunikation und Nachhaltigkeit,
Tel.: +496196 89 6647, Email: haessig.g(at)pg.com

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Datum: 18.07.2017 - 11:16 Uhr
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