(ots) - Zur heute vom Bundeskabinett beschlossenen Erhöhung
des Pflegemindestlohns erklärt bpa Arbeitgeberpräsident und
Pflegemindestlohnkommissionsmitglied Rainer Brüderle:
"Das ist eine gute Nachricht für die vom Mindestlohn betroffenen
Pflegekräfte. Dies schafft Planungssicherheit für alle Arbeitgeber in
der Pflegebranche.
Noch schöner wäre dieser Beschluss, hätte das
Bundesarbeitsministerium heute zeitgleich Pläne vorgelegt, wie es die
Benachteiligung von professionellen Pflegediensten und Pflegeheimen
gegenüber dem 'grauen' Pflegemarkt abbauen will.
Denn von den 2,9 Millionen Pflegebedürftigen erhalten 1,4
Millionen Menschen Pflegegeld und werden in der Regel zu Hause von
Angehörigen gepflegt. Das ist ein wichtiger Beitrag
gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. 1,5 Millionen Menschen werden
von Pflegebetrieben zu Hause oder im Heim betreut. Für sie wollen wir
faire Rahmenbedingungen. Deshalb ist es an der Zeit, dass die
Arbeitsmarkt- und die Gesundheitspolitik den 'grauen' Pflegemarkt
mehr in den Blick nehmen. Warum wird hier nicht der Pflegemindestlohn
konsequent durchgesetzt, an den sich tausende Pflegeeinrichtungen in
Deutschland halten? Zudem kann es nicht sein, dass Pflegedienste und
Pflegeheime mit immer mehr bürokratischen Regelungen und Kontrollen
überzogen werden, aber der Staat im privaten Bereich beide Augen ganz
fest zudrückt. Der Staat nimmt hier stellenweise Betreuung ohne
Zulassung oder ausreichende Qualifikation in Kauf und misst dabei zum
Schaden der Pflegebedürftigen mit zweierlei Maß."
Der Pflegemindestlohn soll am 1.1.2018 im Westen von 10,20 EUR auf
10,55 EUR. Im Osten von 9,50 EUR auf 10,05 EUR steigen. Zum 1.1.2019
soll er im Westen auf 11,05 EUR und im Osten auf 10,55 EUR steigen.
Ab 1.1.2020 soll er dann im Westen 11,35 EUR und im Osten 10,85 EUR
betragen.
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