(ots) - Wichtiger Zwischenerfolg für ARIWA und die
unterstützenden Organisationen: Das OVG Münster hält das
Akteneinsichtsrecht für möglich und lässt die Berufung zu. Der Kreis
Steinfurt verwehrt dem für die Verbandsklage in NRW anerkannten und
gemeinnützigen Verein Animal Rights Watch (ARIWA) seit Jahren die
Einsicht in tierschutzrelevante Akten. Zwar wurde die Klage des
Vereins auf Akteneinsicht am 19. April 2016 zunächst vom
Verwaltungsgericht Münster abgewiesen und eine Berufung nicht
zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen ist
nun jedoch der Argumentation von ARIWA gefolgt und hat auf Antrag des
Vereins die Berufung zugelassen. Die Albert Schweitzer Stiftung für
unsere Mitwelt und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
unterstützen dieses Verfahren.
»Wir erwarten daher bald auch ein positives Urteil in der Sache,
das weit über den Einzelfall hinausgeht«, zeigt sich Mahi
Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung für
unsere Mitwelt, überzeugt. »Das bedeutet, dass die Veterinärämter in
NRW den anerkannten Tierschutzverbänden bei einem Verdacht generell
Akteneinsicht gewähren müssen - was aktuell zum Beispiel im Fall
Schulze Föcking dringend notwendig erscheint«, meint Sandra Franz,
Pressesprecherin von ARIWA.
Dem Veterinäramt in Steinfurt wird vorgeworfen, allenfalls
Gefälligkeitskontrollen im Stall der Ministerin durchgeführt zu
haben. Solche Kontrollen durch der Ministerin unterstellte
Veterinärämter sind wegen Befangenheit untauglich. Ein
Akteneinsichtsrecht zur Vorbereitung der eigentlichen Verbandsklage
gibt anerkannten Tierschutzverbänden die Möglichkeit, solche Vorwürfe
gerichtlich prüfen zu lassen. Damit endet die bisherige,
systematische Intransparenz der Veterinärämter gegenüber den
Tierschützern, betont Sandra Franz mit Blick auf die Vorgänge in
Steinfurt.
»Ohne ein funktionierendes Verbandsklagerecht und ein damit
einhergehendes Akteneinsichtsrecht unterliegen die Veterinärbehörden
keiner ausreichenden Kontrolle«, ergänzt Dr. Eisenhart von Loeper,
Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz. So könne etwa im
aktuellen Fall auch nicht geprüft werden, ob und in welchem Maße die
Ministerin Einfluss auf die Kontrollen ihres eigenen Betriebes nehme.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung von ARIWA, der Albert
Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und der Erna-Graff-Stiftung
für Tierschutz.
Pressekontakt:
ARIWA: Sandra Franz, Tel.: 01577-6633353, E-Mail: presse(at)ariwa.org
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt: Andreas Grabolle,
Tel.: 030-400546815, E-Mail: presse(at)albert-schweitzer-stiftung.de
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz: Sonja Wende, Tel.: 030-8524953,
E-Mail: presse(at)erna-graff-stiftung.de
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