(ots) - Erhöhung des Mindestlohns steigert die
Attraktivität dieses Berufszweigs
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verordnung über die
Erhöhung des Mindestlohns für Pflegekräfte bis Anfang 2020 in zwei
Schritten auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten
beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Weiß:
"Die Erhöhung des Mindestlohns für Pflegekräfte bis Anfang 2020
auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro ist ein positives
Signal an die Beschäftigten und ein wichtiger Schritt, um die
Attraktivität der Berufe in der Pflege weiter zu steigern. Rund
900.000 Beschäftigte werden von dieser Entscheidung direkt
profitieren und bereits zum 1. Januar 2018 mehr Lohn in der Tasche
haben.
Die Erhöhung des Mindestlohns für Pflegekräfte ist auch Ausdruck
der hohen Wertschätzung für die geleistete Arbeit der Beschäftigten.
Allerdings müssen wir weiter gezielt daran arbeiten, die Berufsbilder
in der Pflege noch stärker aufzuwerten. Vor dem Hintergrund des
demographischen Wandels sind wir auf eine qualitativ gute Pflege in
Deutschland angewiesen.
Gute Arbeitsbedingungen, Perspektiven zur beruflichen Entwicklung
und eine angemessen Bezahlung sind Grundvoraussetzungen, um den
Fachkräftebedarf in Deutschland auch in Zukunft zu decken."
Hintergrund: Derzeit beträgt der Mindestlohn-Satz für Pflegekräfte
10,20 Euro in Westdeutschland und 9,50 Euro im Osten. Zum 1. Januar
2018 soll er auf 10,55 Euro (Westen) und 10,05 Euro (Osten) steigen.
Ab 2019 sollen es dann noch einmal jeweils 50 Cent mehr sein, ab 2020
dann nochmals 30 Cent mehr. Die Lohnuntergrenze in der Pflege
betrifft rund 908.000 Beschäftigte.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell