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Ein Jahr Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten: Deutsche Umwelthilfe kritisiert schlechte Umsetzung durch den Handel und fordert gesetzliche Nachbesserungen

ID: 1512787

(ots) - Testbesuche der DUH zur Rücknahme von
Elektroaltgeräten im stationären Handel belegen mangelhafte
Rücknahmepraxis und weitgehend fehlende Verbraucherinformationen -
Onlinehandel stiehlt sich durch paketgestützte Rückgabe aus der
Verantwortung - DUH fordert Vollzug der Bundesländer,
verbraucherfreundliche Informationen und konsequente Rücknahme von
Elektroaltgeräten - Onlinehandel muss sich an stationären
Sammelstellen beteiligen - Auch Discounter müssen zur Rücknahme
verpflichtet werden

Seit dem 24.7.2016 verpflichtet das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Unternehmen ab einer gewissen Größe
zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information
der Verbraucher über deren Rückgabemöglichkeiten. Nach Einschätzung
der Deutschen Umwelthilfe (DUH) setzt der Handel die
Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten sehr schlecht um.
Bundesweite und umfangreiche Testbesuche der DUH in
Elektrofachmärkten, Warenhäusern, Möbelhäusern und Baumärkten ergaben
zahlreiche Gesetzesverstöße gegen die Rücknahmepflicht von
Elektroaltgeräten und eine mangelhafte Umsetzung gesetzlicher
Informationspflichten.

Bei den Testbesuchen schnitten Galeria Kaufhof, Sconto, Conrad
Electronic und Obi besonders schlecht ab. Dass eine
verbraucherfreundliche Information und Rücknahme von
Elektroaltgeräten problemlos und ohne wirtschaftliche Nachteile
umsetzbar ist, belegen die sehr guten Testergebnisse der Unternehmen
Globus Baumarkt, Medimax und Hellweg. Die DUH fordert den Handel auf,
seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und das Angebot
verbraucherfreundlicher Informationen sowie eine anstandslose
Geräterücknahme zu gewährleisten. Die Bundesländer müssen die
Einhaltung der gesetzlichen Pflichten des Handels zu
Elektroaltgeräten endlich kontrollieren. Gleichzeitig kündigt die DUH




weitere Testbesuche an und wird gegen festgestellte Gesetzesverstöße
rechtlich vorgehen.

"Viele Verbraucher wissen bis heute nicht, unter welchen
Voraussetzungen und bei welchen Händlern sie ausgediente
Elektroaltgeräte überhaupt abgeben können. Noch immer hält sich ein
Großteil der Händler nicht an gesetzliche Informationspflichten. Bei
rund der Hälfte der getesteten Händler fehlten Hinweisschilder oder
die Mitarbeiter waren nicht geschult. Ohne solche Informationen
werden Verbraucher aber keine Elektrogeräte in Bau- und
Elektromärkten abgeben", kritisiert die stellvertretende
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. So konnten unter anderem
bei Conrad Electronic, Bauhaus oder Galeria Kaufhof keine
schriftlichen Informationen gefunden werden. Bei B1 Discount Baumarkt
war die Rücknahme erst möglich, nachdem das Personal durch den
Testbesucher auf das vorhandene Hinweisschild aufmerksam gemacht
wurde. Nach Einschätzung der DUH reicht es auch nicht aus, nur im
Internet auf Rückgabemöglichkeiten hinzuweisen.
Verbraucherinformationen müssen zwingend in der jeweiligen
Verkaufsstelle zur Verfügung gestellt werden.

Bei insgesamt neun von 25 untersuchten Händlern konnten
Elektrokleingeräte nicht oder nur nach mehrmaliger Nachfrage
"ausnahmsweise" abgegeben werden. So hieß es bei Galeria Kaufhof,
dass eine Rückgabe nur möglich sei, wenn auch ein Neugerät gekauft
wird. Bei Sconto wollte das Verkaufspersonal nur Gerätearten
zurücknehmen, die auch zum Angebot von Sconto gehören. Dabei ist die
Abgabe von Kleingeräten unter 25 cm nicht an den Neukauf eines
Gerätes oder das Produktsortiment im Laden gebunden.

"Es kann nicht sein, dass große Handelsunternehmen die Rücknahme
von alten Elektrogeräten verweigern. Die Rücknahmeverpflichtung gilt
inzwischen seit einem Jahr und es gibt keine nachvollziehbaren Gründe
für ein Fehlverhalten. Zudem ist es an Dreistigkeit kaum zu
überbieten, dass Handelsverbände die Rücknahmeverpflichtung von
Elektroaltgeräten, mit dem Hinweis auf die geringen Sammelmengen, für
überflüssig halten, während sie den Kunden eine Abgabe verweigern und
so schwer wie möglich machen", kritisiert der Leiter für
Kreislaufwirtschaft bei der DUH Thomas Fischer.

Der Handel muss die Rücknahmepflicht endlich ernst nehmen, denn
die Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register legen nahe, dass
die gesetzliche Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent für
das Jahr 2016 nicht erreicht wird. Dies liegt unter anderem an den
nicht ausreichenden Rücknahmebemühungen der Vertreiber. Diese haben
in 2016 nur rund 70.000 Tonnen Elektroschrott zurückgenommen. Im
Vergleich zu den insgesamt in Deutschland anfallenden etwa 1,7
Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr ist das erschreckend wenig.

Weitere Gründe für die bislang geringen Sammelmengen von
Elektroaltgeräten sind die schlechten gesetzlichen Vorgaben im
ElektroG. Durch Ausnahmeregelungen muss nur ein Bruchteil der Händler
tatsächlich Geräte zurücknehmen. "Es ist absurd: Discounter wie Lidl
und Aldi, die Elektrogeräte massenhaft als Aktionsware verkaufen,
werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Deshalb muss der
Gesetzgeber nachbessern und die Rücknahme von Klein¬geräten bei allen
Händlern mit einer Gesamtverkaufsfläche von 100 Quadratmetern
verpflichtend machen", fordert Fischer.

Außerdem kann sich der Onlinehandel durch praxisuntaugliche
Rücksendeangebote aus der Verantwortung stehlen. Die DUH kritisiert,
dass viele Internethändler den Verbrauchern eine Rücknahme nur durch
einen Paketversand anbieten. "Wenn der Verbraucher bei einem
rücknahmeverpflichteten Onlinehändler ein Elektrokleingerät
zurückgeben will, dann muss er es aufwendig einpacken. Das schreckt
viele Verbraucher ab und genau darauf spekuliert der Onlinehandel.
Zudem eignen sich zum Beispiel ausgediente Energiesparlampen oder
beschädigte Hochenergieakkus nicht für den Paketversand. Deshalb
müssen sich Onlinehändler am Aufbau und der Unterhaltung von
stationären Sammelstellen beteiligen", fordert Metz.

Hintergrund:

Seit dem 24.7.2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos
bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von
mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei Onlinehändlern gilt die
Versand- und Lagerfläche. Die Geräte können auch bei anderen
Unternehmen abgegeben werden als bei denjenigen, von denen sie
erworben wurden. Bei Kleingeräten unter 25 cm ist die Rückgabe von
bis zu fünf Geräten pro Geräteart nicht an den Kauf eines Gerätes
gebunden. Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht kann ein Bußgeld von
bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen
Elektrogeräte verkauft, jedoch nur etwa 40 Prozent davon
ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling
zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im
Rahmen der Richtlinie 2012/19/EU die Handelsunternehmen verpflichtet,
kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden,
dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und
wertvolle Rohstoffe recycelt werden.

Links:

DUH-Testergebnisse des stationären Handels:
http://l.duh.de/p170720

Das Verbraucherinformationsblatt der DUH zur Altgeräterückgabe zum
Download für Händler sowie Informationen über die Rechte von
Verbrauchern und die Pflichten von Händlern bei der Rücknahme von
Elektroaltgeräten finden Sie unter:
http://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/

Weiterführende Informationen zu Elektroaltgeräten:
http://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/



Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
030 2400867 74, 0170 7686923, metz(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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