(ots) - Entgegen anderslautender Behauptungen will die
EU-Kommission weder Pommes noch gerösteten Kaffee verbieten. Auch das
besonders in Deutschland beliebte Pumpernickel und jedes andere Brot
mit einem dunklen Teig dürfen selbstverständlich dunkel bleiben. Neue
Vorschriften zur Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln sollen
vielmehr Lebensmittelunternehmern verbindliche Regeln an die Hand
geben, um Verbraucher vor dem krebserzeugenden Stoff zu schützen.
Einem entsprechenden Kommissionsvorschlag stimmte gestern (Mittwoch)
die Mehrheit der Mitgliedstaaten ohne Gegenstimmen zu. Acryladmid ist
nachgewiesenermaßen krebserregend und entsteht bei hohen Temperaturen
während der Zubereitung von Lebensmitteln. Deshalb soll etwa der
Verkauf von verbranntem Brot künftig verboten werden, da darin mit
hoher Wahrscheinlichkeit die krebserregende Substanz enthalten ist.
Die Kommission hat nicht die Absicht, Pommes jeglicher Art zu
verbieten oder die Art und Weise der Zubereitung zu verändern. Es ist
jedoch nachgewiesen, dass Kartoffelprodukte, Getreideprodukte und
Kaffee bei zu großer Hitze besonders hohe Werte von Acrylamid
aufweisen. Daher verpflichten die neuen Maßnahmen
Lebensmittelunternehmen Verfahrensregeln anzuwenden, um das
krebserregende Acrylamide zu senken. Hierzu gehört Lebensmittel nicht
verbrennen zu lassen. Bisherige freiwillige Maßnahmen zur Reduzierung
des Acrylamidgehalts seitens der Lebensmittelunternehmer wurden nicht
konsequent umgesetzt und sorgten so nicht für einen ausreichenden
Schutz für die Verbraucher.
Der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige
EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis begrüßte die Zustimmung: "Heute
haben wir einen wichtigen Schritt zum Schutz von Gesundheit und
Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger getan. Die neue Verordnung
wird nicht nur zur Reduzierung des Gehalts dieses krebserzeugenden
Stoffs beitragen, sondern auch verstärkt dafür sensibilisieren, wie
die Exposition gegenüber diesem Stoff vermieden werden kann, zu der
es häufig beim Kochen zu Hause kommt."
Fakt ist: Acrylamid http://ots.de/TIlmZ ist ein krebserzeugender
Stoff, das wurde 2015 von der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit bestätigt. Obwohl die Gefahr bekannt war,
haben freiwillige Maßnahmen nicht für die notwendige Senkung des
Acrylamidgehaltes gesorgt. Acrylamid entsteht bei Zubereitung unter
hohen Temperaturen - beispielsweise Braten, Frittieren, Rösten und
Backen - aus natürlich vorhandenem freien Asparagin (einer
Aminosäure) und Zuckern entsteht, vor allem in Produkten auf
Kartoffel- oder Getreidebasis sowie in Kaffee und Kaffeeersatz.
Deshalb ist es der Kommission ein anliegen, die Bürger zu schützen.
Der Vorschlag der Kommission wurde von 22 Mitgliedsstaaten
unterstützt, Deutschland hat sich enthalten. Nach Inkrafttreten der
vorgeschlagenen Verordnung werden die Lebensmittelunternehmer
verpflichtet sein, je nach Größe und Art ihres Betriebs verbindliche
Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts zu ergreifen. Der
gestern vereinbarte Wortlaut wird nun dem Rat und dem Europäischen
Parlament vorgelegt, die vor der endgültigen Annahme durch die
Kommission drei Monate Zeit für dessen Prüfung haben. Die Verordnung
könnte voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft treten. Darüber
hinaus plant die Kommission, unverzüglich nach Annahme dieser
Verordnung Diskussionen über weitere Maßnahmen einzuleiten, zum
Beispiel die Festlegung von Höchstgehalten für Acrylamid in
bestimmten Lebensmitteln.
Hintergrund
Acrylamid wurde erstmals 2002 in Lebensmitteln festgestellt, und
seitdem wird auf diesem Gebiet geforscht, um Maßnahmen zur
Reduzierung dieses Stoffs in Lebensmitteln bestimmen zu können. Die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat 2015 bestätigt,
dass es sich bei Acrylamid um einen krebserzeugenden Stoff handelt
und die derzeitige lebensmittelbedingte Exposition gegenüber
Acrylamid im Hinblick auf seine karzinogene Wirkung Anlass zur Sorge
gibt. Ferner hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
konstatiert, dass die Acrylamidgehalte in den letzten Jahren nicht
beständig gesenkt wurden. Außerdem haben die von den Mitgliedstaaten
auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission vorgenommenen
Untersuchungen gezeigt, dass es große Unterschiede bei der
Durchführung der freiwilligen Maßnahmen zur Reduzierung des
Acrylamidgehalts seitens der Lebensmittelunternehmer gibt. Nach
Vorlage des EFSA-Gutachtens leitete die Kommission Diskussionen mit
den Behörden der Mitgliedstaaten ein, um geeignete
Regulierungsmaßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts in
Lebensmitteln festzulegen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Acrylamid: Zustimmung zum Vorschlag der
Kommission zur Reduzierung des Gehalts in Lebensmitteln
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-2028_de.htm
Der Entwurf der Verordnung (EN) http://ots.de/gsiWY
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