(ots) -
- Umsetzung der EU-Richtlinie ab 2018 in Deutschland beschlossen
- Echter Wettbewerb zwischen unabhängiger Beratung und
Provisionsberatung weiterhin erschwert
- Regulierung von Vertriebsanreizen unzureichend
- Deutsche Finanzaufsicht ist jetzt am Zug
Auf heftige Kritik bei den Verbraucherschutzverbänden stößt die
deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Transparenz
und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes (MiFID II). Ende
März hatten Bundestag und Bundesrat die Umsetzung in deutsches Recht
durch das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz beschlossen, das am
3. Januar 2018 in Kraft tritt. "Die EU-Richtlinie sollte nach der
Finanzkrise 2009 für mehr Transparenz und Integrität sorgen. Aber im
Bereich der Geldanlageberatung ist das auch aus unserer Sicht kaum
gelungen", sagt Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender der auf
unabhängige Anlageberatung spezialisierten Quirin Privatbank in
Berlin.
Kann eine Bank unabhängig und objektiv beraten, wenn sie für die
Beratung nicht vom Kunden bezahlt wird, sondern stattdessen
Provisionen der vermittelten Produktanbieter dafür annimmt? "Diese
entscheidende Frage zielt auf den fundamentalen Unterschied zwischen
einer wirklich unabhängigen Anlageberatung und einer
provisionsorientierten Beratung", erklärt Schmidt in Berlin. "Und in
dieser Frage hat sich der deutsche Gesetzgeber leider nicht zu einem
klaren Standpunkt durchringen können." So werden sich Banken auch
nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2018 in Deutschland durch
Provisionen der Produktanbieter für die Beratung bezahlen lassen
können. Wer solche Zuwendungen ablehnt und sich nur vom Kunden
entlohnen lässt, wird laut Gesetz als 'unabhängiger
Honorar-Anlageberater' qualifiziert. Karl Matthäus Schmidt: "Wie
missverständlich diese Bezeichnung in der Bevölkerung ankommt, hat
das Bundesjustizministerium selbst in einer Studie im November 2016
ermittelt." So wird laut Studie mit dem Begriff 'Honorar-Berater'
primär eine sehr teure Beratung verbunden, die sich nicht jeder
leisten könne. "Die Empfehlung der Studie war daher die Bezeichnung
'unabhängiger Berater' zu verwenden, um das Freisein von jeglichen
Provisionsinteressen klar zu machen", weiß Schmidt. "Leider wurde
dieser Vorschlag im neuen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt", so
Schmidt. Damit sei Deutschland von gleichen Wettbewerbsbedingungen
zwischen beiden Geschäftsmodellen nach wie vor meilenweit entfernt.
"Wichtig ist, dass neben der Legaldefinition für den 'unabhängigen
Honorar-Anlageberater' jetzt wenigstens auch eine Definition für den
nicht-unabhängigen (Provisions)-Berater folgt", so der
Vorstandsvorsitzende.
Künftig werden provisionsbezahlte Bankberater ihre Kunden zwar
aufklären müssen, von wem und was sie genau für ihre Vermittlung
vereinnahmen und wie das die Rendite der Geldanlage des Kunden
beeinträchtigt. Dies gilt aber lediglich für "Zuwendungen von
Dritten" und damit nur für Provisionen nicht für sonstige
Vertriebsanreize. Die exakten Ausführungsbestimmungen dazu
überantwortet das neue Gesetz zudem der deutschen Bankenaufsicht
(BaFin), die sie bis Januar 2018 erlassen kann. "Die BaFin hat damit
eine wichtige Rolle, die von der EU angestrebte vermehrte Transparenz
und Integrität bei der Beratung von Geldanlegern zu kontrollieren und
den Anlegerschutz zu erhöhen", so Karl Matthäus Schmidt.
Ãœber die Quirin Privatbank AG:
Als erste Honorarberaterbank Deutschlands betreibt die Quirin
Privatbank AG unter der Marke "Quirin Privatbank"
(www.quirinprivatbank.de) Bank- und Finanzgeschäfte in zwei
Geschäftsfeldern: Anlagegeschäft für Privatkunden (Honorarberatung)
sowie Beratung bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigen- und
Fremdkapitalbasis für mittelständische Unternehmen
(Kapitalmarktgeschäft). Das Finanzinstitut ist 1998 gegründet worden,
firmiert seit 2006 unter dem Namen quirin bank AG und hat seinen
Hauptsitz in Berlin. Das Institut betreut gegenwärtig mehr als 3
Milliarden Euro an Kundenvermögen. Im Privatkundengeschäft bietet die
Quirin Privatbank Anlegern ein neues Betreuungskonzept, das auf
kompletter Kostentransparenz und Rückvergütung aller offenen und
versteckten Provisionen beruht.
Ihre Ansprechpartnerin:
Kathrin Kleinjung
Leiterin Unternehmenskommunikation
T +49 (0)30 890 21-5402
kathrin.kleinjung(at)quirinprivatbank.de
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