(ots) - Statistik: Bamf erreicht bei Asylentscheidungen
nicht die Zielvorgaben
Linke fordert, starre Ziele abzuschaffen
Osnabrück. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)
erreicht bei seinen Asylentscheidungen nach wie vor nicht die
internen Zielvorgaben. Die meisten der bundesweit 66 Außenstellen,
Ankunftszentren sowie Entscheidungszentren schaffen nicht das Soll,
wie aus einem vertraulichen Papier der Behörde hervorgeht, das der
"Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) vorliegt.
Exemplarisch zeigt sich das an der "Zielerreichungsübersicht" der
ersten Juli-Woche. Laut Statistik trafen die Asylmitarbeiter in
dieser Woche 12 913 Entscheidungen und Anhörungen. Jeder Mitarbeiter
schaffte somit statt der erwarteten 3 Anhörungen oder 3,5
Entscheidungen im Schnitt pro Tag nur 2 Anhörungen beziehungsweise
2,5 Entscheidungen - also etwa zwei Drittel der Zielgröße. Nur drei
der 66 Organisationseinheiten, nämlich Neumünster-Boostedt,
Mönchengladbach und das "Entscheidungszentrum West" in Bonn schafften
das Soll.
Nach internen Angaben sind diese Zahlen keine Ausnahme, sondern
auf die grundsätzlichen Verhältnisse übertragbar. Kritiker bemängeln
schon länger, dass starre Zielvorgaben auf die Asylentscheider beim
Bamf zu viel Druck ausübten und zu mangelnder Sorgfalt führten. Auch
der Personalrat hatte in einem internen Schreiben bereits beklagt,
dass die Vorgabe eine "oberflächliche Arbeitsweise begünstigen"
könnten.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag,
Ulla Jelpke, kritisierte: "Die Zahlen zeigen, dass die politisch
motivierten Zielvorgaben für das Bamf nicht zu schaffen sind. Sie
müssen deshalb aufgegeben werden." Interne Mengenvorgaben würden
verhindern, dass Asylprüfungen fair abliefen - das sehe man etwa an
den vielen Ablehnungen afghanischer Asylsuchender.
In den vergangenen Monaten waren immer wieder Defizite bei der
Bearbeitung und Entscheidung von Asylanträgen ans Licht gekommen. So
flog im Frühjahr der terrorverdächtige Bundeswehrsoldat Franco A.
auf, der sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und erfolgreich
einen Asylantrag gestellt hatte. Das Bamf hatte danach eklatante
Fehler im Asylverfahren eingestanden.
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