PresseKat - Autokartell aufgedeckt - welche Rechte haben die Autokäufer? (FOTO)

Autokartell aufgedeckt - welche Rechte haben die Autokäufer? (FOTO)

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(ots) -
Ein neuer Skandal erschüttert die Automobilindustrie. Das
Nachrichtenmagazin Spiegel berichtet in seiner Freitag-Ausgabe über
das wahrscheinlich größte existierende Kartell der Geschichte. Der
Meldung zufolge sollen die fünf größten deutschen Autobauer, VW, BMW,
Mercedes, Porsche und Audi über zwei Jahrzehnte hinweg geheime
Absprachen über Technik, Preise für Bauteile und Auswahl der
Zulieferer getroffen haben. Im Rahmen des Kartells wurden auch die
Grundlagen für den aktuellen Diesel-Abgasskandal gelegt.

Nachdem die Ermittlungen der Kartellbehörden immer mehr Hinweise
auf die illegalen Wettbewerbsverstöße ans Tageslicht brachten,
erstattete VW beim Bundeskartellamt eine Selbstanzeige. Diesem
Beispiel ist auch Daimler gefolgt. Durch Offenlegung versprechen sich
die Hersteller geringere Strafzahlungen. Diese dürften in Anbetracht
der langen Dauer des Kartells sogar höher ausfallen als im aktuellen
LKW-Kartell. Dort hatte die EU-Kommission Geldbußen in Höhe von
insgesamt 2,93 Milliarden Euro verhängt.

Doch was bedeutet das Kartell für die Endkunden?

Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der Kraus Ghendler Ruvinskij
Anwaltskanzlei sieht eine Klagewelle auf die Autobauer zukommen: "Die
Folgen des Kartells könnten die Ausmaße des Abgasskandals in den
Schatten stellen. Denn hier sind bei weitem nicht nur Dieselfahrzeuge
betroffen. Natürlich muss man das Ergebnis der Ermittlungen abwarten,
aber potentiell könnte jeder Autokäufer durch das Kartell einen
Schaden erlitten haben. Denn eins ist klar: Wettbewerbsverstöße gehen
immer zu Lasten der Endkunden."

Wie hoch wäre der Schadenersatz?

Der Schadenersatzanspruch würde die Differenz vom Preis ohne
Kartell im Verhältnis zum Preis mit Kartell betragen. Jeder
Autokäufer der betroffenen Autohersteller könnte diese Differenz




verlangen.

Wie schwierig wäre die Durchsetzung dieser Ansprüche?

Große Hoffnungen setzt der Partner der bundesweit tätigen Kanzlei,
die gegenwärtig im Rahmen des LKW-Kartells mehrere Dutzend
Speditionen vertritt, in die erst im Juni 2017 in Kraft getretene 9.
Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Mit der Novelle
wurde die private Rechtsdurchsetzung erheblich gestärkt. Einer der
zentralen Punkte des neuen Gesetzes ist die Aufnahme einer
(widerleglichen) Vermutung, wonach ein Kartellverstoß auch zum
Schaden führt. Darüber hinaus wurden sowohl die Einsicht in die
Ermittlungsakten als auch die Beweisführung für die Betroffenen
erleichtert. Außerdem hat der Gesetzgeber die Gerichte mit der
Befugnis ausgestattet, den entstandenen Schaden zu schätzen.
Schließlich sind die bisherigen Verjährungsfristen von drei auf fünf
Jahre verlängert worden.

Rechtsanwalt Ruvinskij meint: "Das Gesetz ist natürlich noch sehr
frisch. Man muss schauen, wie sich die Neuerungen auf dem Papier in
der Praxis auswirken. In gehe aber davon aus, dass sich jetzt etwas
tun wird. Die Absicht des Gesetzgebers, private Schadensersatzklagen
zu erleichtern, ist in jedem Fall zu begrüßen."

Welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten haben die Autokäufer?

Die Beteiligung von VW, BMW, Mercedes & Co. an dem Kartell kommt
den Rechtsanwälten nicht ungelegen. Die Kanzlei befasst sich derzeit
mit der Aufarbeitung des Abgasskandals und vertritt Kunden sowohl bei
der Durchsetzung der Schäden aus dem Abgasskandal sowie dem Widerruf
von KFZ-Krediten aufgrund fehlerhafter Widerrufsinformationen.

"Dass unsere Mandanten auch durch das Kartell geschädigt wurden,
bietet uns zusätzliche Munition", so Ruvinskij, "kaum ein Richter
wird nun Sympathien für die beteiligten Autobauern hegen. Das hilft
unseren Mandanten. Auch werden außergerichtliche Lösungen viel
wahrscheinlicher."

Das gesamte Ausmaß des Kartells wird sich erst in den nächsten
Monaten zeigen. Die wirtschaftlichen Schäden könnten die Folgen des
Diesel-Abgasskandals weit übertreffen. Schon jetzt steht fest: die
illegalen Absprachen haben das Image der Automobilindustrie gewaltig
ramponiert. Das ohnehin erschütterte Vertrauen der Kunden werden die
Traditionsunternehmen nicht mehr so einfach wiedergewinnen können.



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