PresseKat - EANS-Hauptversammlung:Österreichische Staatsdruckerei Holding AG / Ergebnisse zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung:Österreichische Staatsdruckerei Holding AG / Ergebnisse
zur Hauptversammlung

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24.07.2017

Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Wien
FN 290506 s, ISIN AT00000OESD0

Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.07.2017
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG iVm
§ 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV

In der 7. ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei
Holding AG, Wien, wurde am 21. Juli 2017 zum 7. Punkt der Tagesordnung folgender
Beschluss gefasst:

Der Vorstand wird für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b
Aktiengesetz zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft ermächtigt, wobei die
von der Gesellschaft auf Basis dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien
zusammen mit den von der Gesellschaft bereits gehalten eigenen Aktien niemals 10
% des Grundkapitals der Gesellschaft überschreiten dürfen. Der Erwerb kann
sowohl über die Börse als auch durch ein öffentliches Angebot, allenfalls [mit
Zustimmung des Aufsichtsrats] auch außerbörslich unter Ausschluss des
quotenmäßigen Andienungs- bzw. Veräußerungsrechts der Aktionäre unter
Berücksichtigung der Vorgaben des § 47a Aktiengesetz erfolgen, wobei der
niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 10,-- (Euro zehn) und der
höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 20,-- (Euro zwanzig) beträgt.




Weiters wird der Vorstand zur Festsetzung der Rückkaufbedingungen ermächtigt,
wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende
Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Diese Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen, auch unter wiederholter Ausnutzung
der 10%-Grenze und/oder in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

Der Vorstand wird ermächtigt, von der Gesellschaft erworbene eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen, wobei der Aufsichtsrat
ermächtigt wird, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung ergeben,
zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und
in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden.

Schließlich wird die in der 4. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
vom 11.07.2014 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung von
eigenen Aktien widerrufen und der Vorstand gleichzeitig für die Dauer von 5
(fünf) Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, erworbene eigene Aktien gemäß § 65
Absatz 1b Aktiengesetz in Verbindung mit §§ 169 bis 171 Aktiengesetz mit
Zustimmung des Aufsichtsrats auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch
außerbörslich, zu veräußern, wobei der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Bezugsrecht (das Wiederkaufrecht) der Aktionäre ausschließen und die
Veräußerungsbedingungen festsetzen kann.


Wien, im Juli 2017

Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner
Chief Financial Officer
Tel.: +43/1/206 66-208
lackner(at)staatsdruckerei.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Tenschertstraße 7
A-1239 Wien
Telefon: +43 1 206 66
FAX: +43 1 206 66 100
Email: office(at)staatsdruckerei.at
WWW: www.staatsdruckerei.at
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Börsen: Wien
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