PresseKat - Heil: Homöopathische Mittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet werden

Heil: Homöopathische Mittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet werden

ID: 1513747

(ots) - Verständliche Kennzeichnung von Homöopathika und
ein Wegfall der Apothekenpflicht wird angestrebt

Eine klare und verständliche Kennzeichnung homöopathischer Mittel
ist notwendig. Zudem sollte die Apothekenpflicht überarbeitet werden.
Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete und
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mechthild
Heil:

"Wir erwarten heutzutage, dass wir in allen Bereichen unseres
täglichen Lebens angemessen und verständlich informiert werden. Das
beginnt beim morgendlichen Frühstück und endet beim Mietvertrag. Die
Information in deutscher Sprache ist dabei selbstverständlich. Die
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe homöopathischer Zubereitungen mit
ausschließlich lateinischen Bezeichnungen ist dagegen nicht zeitgemäß
und widerspricht allen Ansätzen der modernen Verbraucherinformation.
Nur wer versteht, was konkret drin ist kann sich damit auseinander
setzen. Hier besteht Änderungsbedarf. Außerdem muss die
Apothekenpflicht für homöopathische Mittel überdacht werden. Für die
meisten dieser Präparate liegt kein Nachweis der Wirksamkeit vor, es
erfolgt keine Zulassung mit klinischen Studien, lediglich eine
Registrierung. Der ausschließliche Verkauf in Apotheken erweckt dabei
den Anschein es würde sich um wissenschaftlich anerkannte
Alternativen zu schulmedizinischen Medikamenten handeln. Wir sollten
dem durch eine klare Regelung entgegenwirken. "

Hintergrund: Aktuell erfolgt die Bezeichnung der Ausgangsstoff-
bzw. Inhaltsstoffe mit lateinischen Bezeichnungen ohne nähere
Erklärungen. Auch die in der Homöopathie verwendete Angabe der
Potenzen als Maß der Verdünnung muss nicht genauer erklärt werden.
Homöopathische Mittel unterliegen der Apothekenpflicht. Für die
meisten homöopathischen Arzneimittel ist dabei nur eine Registrierung




gefordert, die im Gegensatz zu einer Zulassung ohne den Nachweis
einer klinischen Wirksamkeit erfolgt. Bei giftigen Ausgangsstoffen
muss eine Mindestverdünnung vorliegen, um den sicheren Gebrauch zu
gewährleisten und die Herstellung muss nach Regeln des
Homöopathischen Arzneibuches erfolgen.



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Datum: 24.07.2017 - 14:34 Uhr
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