(ots) -
Schweizer Hanf-Zigaretten in Deutschland illegal
Zoll rät dringend von der Einfuhr ab!
Seit wenigen Tagen sind in der Schweiz sogenannte Hanf-Zigaretten
erhältlich. Gemäß Schweizer Gesetzgebung ist der Kauf, Besitz und
Konsum der Zigarette in der Schweiz legal, da diese Produkte mit
einem Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt von unter einem Prozent
erlaubt.
Der deutsche Zoll rät dringend von der Einfuhr der Schweizer
Hanf-Zigaretten nach Deutschland ab. Das Verbringen von Drogen ist
eine Straftat und kann mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden.
Cannabis - in Form von Marihuana oder Haschisch - ist wegen seines
Wirkstoffes THC im deutschen Betäubungsmittelgesetzt (BtMG)
aufgeführt. THC gehört zu den psychoaktiven Bestandteilen der
Hanfpflanze und ist als Cannabinoid der rauschbewirkende Wirkstoff
der Blüte.
Eine Ausnahmeregelung kommt nicht zum Tragen, da eine
Unterscheidung oder Kleinfallregelung hinsichtlich des THC-Gehaltes
gesetzlich hierfür nicht vorgesehen ist. Damit ist die Einfuhr, auch
in Kleinmengen, für Privatpersonen grundsätzlich verboten.
Die Kleinverkaufspackung mit je 20 Zigaretten werden in
verschiedenen Verkaufsverpackungen (grün, gelb und rot) sowie als
Drehtabak angeboten. Sämtliche Sorten enthalten THC und sind damit in
Deutschland ohne behördliche Genehmigung einfuhrverboten.
Neben den Hanf-Zigaretten werden auch andere Produkte mit geringem
THC-Anteil in der Schweiz angeboten. Auch diese unterliegen bei der
Einfuhr dem deutschen Betäubungsmittelrecht.
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Ruth Haliti
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