(ots) - Nach Informationen der DUH finden aktuell
Geheimverhandlungen von Bundes- und Landespolitikern ausgerechnet mit
den Firmen des kriminellen Diesel-Kartells statt - Größter
Industrieskandal der Nachkriegsgeschichte geht weiter: Neun Millionen
betrogene Käufer von Euro 5+6 Diesel-Pkw sollen mit einem
Fake-Software-Update getäuscht werden - DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch fordert sofortige Offenlegung der Vorabsprachen mit den
Bundesministerien sowie den Staatskanzleien von Baden-Württemberg und
Bayern - Umweltverbände müssen am "Diesel-Forum" beteiligt werden -
DUH wird in ihren 16 Städteklagen verbindliche Dieselfahrverbote
durchsetzen, da die Einhaltung der Luftqualitätswerte für
Stickstoffdioxid durch reine Softwareänderungen nicht möglich ist
Der Bundesregierung sind bereits seit 2016 die Selbstanzeigen von
Volkswagen sowie Daimler als Mitglieder des fünf Unternehmen der
Automobilindustrie umfassenden Betrugs-Kartells bekannt. Dennoch
setzen die Bundesregierung und insbesondere die beiden südlichen
Landesregierungen von Baden-Württemberg und Bayern ihre konspirativen
Verhandlungen mit den Firmen des Diesel-Betrugs-Kartells fort, als
wäre nichts geschehen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert,
dass die Bundesregierung keine notwendige kritische Distanz zu diesem
Teil der organisierten Kriminalität in Deutschland wahrt und fordert
die Beteiligung der Umweltverbände sowohl an den derzeitigen
Verhandlungen mit der Industrie als auch am "Nationalen Forum Diesel"
am 2.8.2017.
Dazu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Unter
größter Geheimhaltung führen derzeit vor allem Daimler, BMW, Audi und
Volkswagen Verhandlungen mit den Bundesministerien für Verkehr und
Umwelt sowie den Staatskanzleien von Baden-Württemberg und Bayern
darüber, zu welchen freiwilligen Maßnahmen die Industrie bereit ist.
Dabei wäre es die Aufgabe der Regierung, klar zu fordern, dass die
Fahrzeuge nach der Nachbesserung die Stickoxid-Grenzwerte auf der
Straße einhalten. Das Diesel-Kartell verweigert wirksame
Hardware-Nachrüstungen und die Politik kuscht. Im Rahmen der
freiwilligen Maßnahmen sollen die Firmen 'Vorschläge' zur Reduktion
der NOx-Emissionen um nur 25 Prozent zu machen. Zudem soll es keinen
amtlich angeordneten Rückruf geben und die neuen
Softwaremanipulationen ohne vorherige Prüfung und Genehmigung durch
die Behörden erfolgen. Als würden nicht 10.600 Menschen jedes Jahr am
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid vorzeitig sterben, verzichtet die
Politik auf Vorgaben für eine vollumfänglich ordnungsgemäße
Abgasreinigung, die vor allem auch im Winterhalbjahr bei niedrigen
Außentemperaturen funktioniert."
Die Einhaltung der Luftqualitätswerte für das Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid (NO2) an allen verkehrsnahen Messpunkten in
Deutschland ist durch diese Placebo-Politik ausgeschlossen. Seit
Jahren verändert sich die katastrophale Lage gerade an den stark
befahrenen Durchgangsstraßen kaum. Aktuell zeigen immer noch über die
Hälfte der verkehrsnahen Messpunkte Überschreitungen der
Luftqualitätswerte um bis zu 100 Prozent.
Die DUH wird ihre 16 Verwaltungsklagen zu kurzfristig wirksamen
Dieselfahrverboten in deutschen Städten unverändert fortsetzen.
Bisher hat sie jede Klage gewonnen. Nach dem höchstrichterlichen
Entscheid vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Frühjahr 2017
muss München bis zum 31.12. diesen Jahres alle Vorarbeiten für die
Umsetzung eines Fahrverbots in München abgeschlossen haben. Auch für
Stuttgart erwartet die DUH nach der Verhandlung am vergangenen
Mittwoch (19.7.2017) eine klare Absage des Verwaltungsgerichts
Stuttgarts zu den von Ministerpräsident Kretschmann kurzfristig
eingebrachten Fake-Software-Versprechungen der Diesel-Firmen.
Als Bestätigung für ihre Rechtsauffassung, dass Euro 5+6
Diesel-Pkw mit rechtswidrigen Abschalteinrichtungen rechtskonform
nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen, sieht die DUH die
Forderung der EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska von
vergangener Woche an die Verkehrsminister, manipulierte Fahrzeuge
radikal aus dem Verkehr zu ziehen. Alle Fahrzeuge die nicht
umgerüstet seien, müssten - so Bienkowska - ab dem 1.1.2018
stillgelegt werden.
Die DUH selbst hat am 7.7.2017 vor zehn Verwaltungsgerichten in
Deutschland Klage eingereicht. Mit diesen
Verwaltungsgerichtsverfahren soll festgestellt werden, dass den vom
Abgasbetrug betroffenen VW Fahrzeugen der Betrieb auf öffentlichen
Straßen zu untersagen ist. Damit erhielten die Fahrzeughalter auch
Rechtssicherheit gegenüber VW zur entweder korrekten Nachbesserung
der Betrugsdiesel oder eben Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Links:
Mehr Informationen über die Klagen der DUH auf Luftreinhaltung in
Städten finden Sie unter http://right-to-clean-air.eu/
Pressemitteilung vom 11.7.2017: http://ots.de/aWH9O
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