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Immobilienverkauf: Wer haftet bei versteckten Mängeln?

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(ots) - Ob plötzlicher Familienzuwachs oder der
langgehegte Wunsch nach Eigentum: Gründe für den Immobilienerwerb
gibt es unzählige. Damit aus dem Traumhaus kein Albtraum wird,
sollten sich Käufer genau darüber informieren, welche Rechte sie nach
dem Erwerb bei auftretenden Mängeln haben. "Fallen Mängel erst
hinterher auf, werden sie nicht nur zum Ärgernis, sondern häufig zur
Kostenfalle. Deshalb sollten Käufer so genau wie möglich hinschauen
und am besten auch einen Sachverständigen wie beispielsweise einen
Architekten mit zur Besichtigung nehmen", erklärt Stephan
Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(https://www.baufi24.de/).

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Verkäufer sind nach § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu
verpflichtet, Immobilien ohne versteckte Mängel zu veräußern. Treten
nach dem Kauf dennoch Mängel auf, müssen Eigentümer klären, ob es
sich um einen Sach- oder um einen Rechtsmangel handelt. Allgemein
wird zwischen offenen, versteckten und arglistig verschwiegenen
Mängeln differenziert. Bei offenen Mängeln, wie beispielsweise
deutlich sichtbare Risse in der Fassade, besteht keine
Gewährleistung. Auch bei versteckten Mängeln kann der Käufer den
Verkäufer nicht belangen, denn er haftet laut Gesetz nicht, wenn er
keine Kenntnis davon hatte oder diese nicht erkennen konnte. "Nur
wenn der Verkäufer den Mangel kannte und den Immobilienerwerber nicht
davon in Kenntnis gesetzt hat, haftet er. Allerdings muss der Käufer
die arglistige Täuschung nachweisen, was in den meisten Fällen nahezu
unmöglich ist", so Scharfenorth weiter. Eine Ausnahme bildet hier der
Gewährleistungsausschluss bei baujahrtypischen Mängeln. Handelt es
sich um sehr alte Immobilien, entsprechen die Heizungsanlagen,
Elektroinstallationen oder die Wärmedämmung nicht den heutigen




Standards. Diese Mängel kann der Käufer nicht dem Verkäufer als
versteckte Mängel anlasten, sondern muss selbst für die Sanierung
aufkommen. Wie die Finanzierung der Wunschimmobilie aussehen kann und
welche Zins- und Tilgungssätze möglich sind, ermitteln Interessierte
schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.

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Unternehmenskontakt:
Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth, Tel. +49 (0) 800 808 4000
E-Mail: redaktion(at)baufi24.de

Pressekontakt: Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever,
Tel: +49 421 42 76 37 39, Mobil: +49 171 493 57 83,
E-Mail: wh(at)hasencleverstrategy.de

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Datum: 25.07.2017 - 10:00 Uhr
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