PresseKat - Erstes Jahr Endgerätefreiheit in Deutschland ist ein Erfolg (FOTO)

Erstes Jahr Endgerätefreiheit in Deutschland ist ein Erfolg (FOTO)

ID: 1514019

(ots) -
Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller blickt
positiv auf das erste Jahr Endgerätefreiheit zurück. Die freie
Endgerätewahl erweist sich als Erfolgsmodell und viele Anwender
entscheiden sich für den Kauf eines Geräts im Handel. Auch zeigen die
Erfahrungen der letzten 12 Monate, dass es keine technischen Gründe
gibt, die gegen die Endgerätefreiheit sprechen; dies gilt für alle
Zugangstechnologien. Nach Deutschland planen laut VTKE aktuell
weitere Länder die Abschaffung des Routerzwangs.

Freie Endgerätewahl führt zu mehr Vielfalt im Markt

Am 1. August 2016 wurde in Deutschland der "Routerzwang" per
Gesetz abgeschafft. Seitdem haben die privaten und gewerblichen
Endnutzer in Deutschland für alle Zugangstechnologien (DSL, Kabel,
Glasfaser und LTE) wieder die freie Wahl, ob sie ein Endgerät ihrer
Wahl im Handel erwerben oder es vom Provider beziehen.

Der wiederhergestellte Wettbewerb um das beste Endgerät - wie zum
Beispiel Router, Telefone, Telefonanlagen, Alamierungssysteme usw. -
hat in den vergangenen Monaten zu einer größeren Vielfalt an
innovativen, leistungsfähigen Produkten im Markt geführt. Davon
profitieren vor allem die Anwender, die nun die Möglichkeit haben,
ein Produkt zu kaufen, das am besten ihren Anforderungen entspricht.

Umfragen: Kunden nutzen Endgerätefreiheit

Viele Endnutzer nehmen diese Möglichkeit auch an, wie aktuelle
Umfragen bestätigen: Rund 50 Prozent der Befragten gaben an, künftig
ein eigenes Endgerät am Anschluss einsetzen zu wollen. Und zwar ein
Endgerät das ihrem tatsächlichen Bedarf nach Leistung, Funktionalität
und Sicherheit entspricht.

Und auch die Stiftung Warentest kam im aktuellen Routervergleich
(5/2017) zum Schluss, dass sich für Anwender, die "ein Multitalent
statt nur ein Brot-und-Butter-Gerät" suchen, der Kauf eines eigenen




Routers lohne.

Herausgabe der Zugangsdaten und Anmeldung am Netz: VTKE sieht
Handlungsbedarf bei einigen Netzbetreibern

Das im TK-Endgerätegesetz verbriefte Anschlussrecht funktioniert
jedoch nur, wenn die Netzbetreiber ihrer Verpflichtung nachkommen und
ihren Kunden die notwendigen Zugangsdaten aushändigen. Inzwischen
geben zwar viele, aber eben nicht alle Netzbetreiber diese
Informationen auch an ihre Bestandskunden heraus. Nach Ansicht des
Landgerichts Essen spreche die systematische Auslegung des Gesetzes
aber dafür, dass die notwendigen Zugangsdaten nur bei Vertragsschluss
unaufgefordert und kostenfrei herauszugeben seien; auf Anforderung
seien sie jedoch allen Kunden zur Verfügung zu stellen. Die
Zugangsdaten seien laut Gerichtsurteil eine zwingende Voraussetzung,
um einen nicht vom Netzbetreiber gelieferten Router anzuschließen.

Bei vielen Netzbetreibern sind der Anschluss und die Anmeldung
selbst gewählter Endgeräte am Netz auch mit vorhandenen Zugangsdaten
immer noch kompliziert und langwierig. Im Sinne der
Kundenzufriedenheit bedarf es nach Meinung des VTKE daher weiterer
Verbesserungen, um den Anschluss- bzw. Anmeldeprozess von Endgeräten
am Netz noch unkomplizierter und nutzerfreundlicher zu gestalten.

Eine wirkliche Auswahl zwischen verschiedenen innovativen,
leistungsfähigen Endgeräten im Handel haben die Nutzer jedoch nur,
wenn die Netzbetreiber ihrer Verpflichtung nachkommen und die
technischen Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen
veröffentlichen. Erst dann können die Endgerätehersteller
entsprechende Produkte entwickeln. Diesbezüglich hoffen wir für die
Zukunft im Sinne der Kundenzufriedenheit auf eine noch bessere
Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern.



Pressekontakt:
Urban Bastert
Leiter Kommunikation
AVM GmbH, Berlin
Telefon +49 30 39976-242
E-Mail: u.bastert(at)avm.de

Pamela Krosta-Hartl
Director Corporate Communications
LANCOM Systems GmbH, Würselen
Telefon +49 2405 49936-331
E-Mail: pamela.krosta-hartl(at)lancom.de

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