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Autokartell - Vorwürfe gegen VW, Daimler und BMW

ID: 1514367

Autokartell - Vorwürfe gegen VW, Daimler und BMW

(firmenpresse) - Der Verdacht hat es in sich: Die Autobauer VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW sollen sich über viele Jahre zu Technik, Zulieferern und Kosten abgesprochen und eine Art Autokartell gebildet haben.



Der deutschen Autobranche droht nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" ein handfester Skandal. Demnach sollen sich die Autobauer Daimler, BMW und Volkswagen sowie die VW-Töchter Porsche und Audi schon seit den 90er Jahren regelmäßig in verschiedenen Arbeitskreisen zu verschiedenen Fragen abgesprochen haben. In den Absprachen soll es um technische Fragen aber auch um Zulieferer oder Kosten gegangen sei.



Ebenfalls ein Thema bei den Arbeitskreisen soll die Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen gewesen sein. Dem Bericht zu Folge könnte es Absprachen zu der Größe der sog. AdBlue-Tanks gegeben haben. Die beteiligten Autobauer sollen sich aus Kosten- und Platzgründen für kleinere Tanks entschieden haben. Das könnte dann aber auch dazu geführt haben, dass es Probleme gab, die Abgaswerte auch im Straßenverkehr innerhalb der zulässigen Grenzwerte zu halten. Dass VW eine Manipulationssoftware eingesetzt hat, ist seit dem Abgasskandal bekannt. Die Aktionäre mussten seitdem einen Kursrutsch erleben. Sie haben noch die Möglichkeit, sich bis Anfang September dem Musterverfahren anzuschließen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.



Sollten die Autobauer tatsächlich derartige Absprachen getroffen haben, könnten sie den Wettbewerb dadurch maßgeblich behindert und damit gegen geltendes Wettbewerbsrecht bzw. Kartellrecht verstoßen haben.



Die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Schon im vergangenen Jahr verhängte die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von knapp drei Milliarden Euro gegen das Lkw-Kartell wegen illegaler Absprachen. Bestätigt sich der Verdacht, dass VW, BWW und Daimler illegale Absprachen getroffen haben, droht den Kartellanten ein empfindliches Bußgeld. Zudem können Geschädigte des Kartells wie Zulieferer, Wettbewerber und Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings ist damit zu rechnen, dass sich die Ermittlungen der Kartell-Behörden noch über einen längeren Zeitraum hinziehen werden.







Geschädigte des mutmaßlichen Kartells können sich zur Wahrung ihrer Interessen an im Kartellrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.



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Datum: 26.07.2017 - 09:40 Uhr
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