(ots) -
Tachobetrüger haben es in Zukunft deutlich schwerer: Neue
Fahrzeugmodelle müssen ab 1. September 2017 durch eine technische
Lösung im Auto geschützt werden. Das ist jetzt im Rahmen der
EG-Typgenehmigung 2017/1151 vorgeschrieben. Der ADAC fordert seit
vielen Jahren zum Schutz des Verbrauchers eine solche technische
Lösung, die direkt im Auto und ab Werk verbaut ist.
Laut Ermittlungen der Polizei wird bei einem Drittel der
Gebrauchtwagen der Kilometerstand nach unten "gedreht". Dieser Betrug
führt im Durchschnitt zu einem um 3.000 Euro höheren Preis beim
Verkauf eines Pkw. Pro Jahr werden nach Schätzungen der Polizei
allein in Deutschland rund zwei Millionen Autos manipuliert. Bisher
hat der ADAC noch kein Fahrzeug gefunden, dessen Kilometerstand sich
nicht betrügerisch verändern ließ.
Aus Sicht des Clubs muss im nächsten Schritt festgelegt werden,
wie die neue Maßnahme gegen Tachomanipulation von den Herstellern
umgesetzt und im Rahmen der Typgenehmigung überprüft wird. Ein
solcher Schutz kann von neutraler Stelle bestätigt werden, etwa per
Common-Criteria-Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) in Bonn.
Pressekontakt:
Dr. Christian Buric
Tel.: (089) 7676-3866
christian.buric(at)adac.de
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