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Tipps für den Alltag
Der Urlaub ist in greifbare Nähe gerückt. Doch bevor man sich am
Urlaubsort entspannt zurücklehnt, gibt es meist einiges zu regeln:
Wer leert den Briefkasten? Wer gießt die Blumen? Fragen, die sich mit
Hilfe eines guten Nachbarn leicht lösen lassen. Selbst den
Familienhund nehmen viele Nachbarn in Pension. Doch was passiert,
wenn der Nachbar in der fremden Wohnung etwas kaputt macht oder der
Familienhund beim Spazierengehen jemanden beißt? Was muss man als
netter Nachbar in solchen Fällen wissen?
Im Normalfall gilt, wie die HUK-COBURG mitteilt, wer einen Schaden
verschuldet, muss dafür geradestehen: Wer also beim Blumengießen den
echten Perser ruiniert oder eine teure Vase herunterwirft, müsste
zahlen. Doch keine Regel ohne Ausnahme, schließlich erweist der
Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat.
Wer dabei leicht fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht.
Die Rechtsprechung nennt das "Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten".
Doch neben der formal rechtlichen Seite gibt es die menschliche. Und
oft bleibt ein fader Beigeschmack, wenn man für einen Schaden, den
man angerichtet hat, nicht aufkommt. Haftpflichtversicherer wissen
das und regulieren Schäden dieser Art auf jeden Fall.
Mit fremden Hunden Gassi gehen
Wer sich als Nachbar um einen fremden Hund kümmert, sollte nach
einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung fragen, durch die ist man
kostenfrei mitversichert. Beißt der Hund beim Spazierengehen einen
unbekannten Passanten, ist es Sache der Versicherung den Schaden zu
regulieren. In manchen Bundesländern - wie Berlin, Hamburg,
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - ist der Abschluss einer
Hundehalter-Haftpflichtversicherung ohnehin für alle Hunderassen
Pflicht.
Wer aus reiner Gefälligkeit einen fremden Hund hütet, ist zudem im
Rahmen seiner eigenen Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert,
wenn der Hund einen Dritten beißt. Auch hier unterstützen etliche
Versicherer, darunter auch die HUK-COBURG, die Nachbarschaftshilfe.
Existiert jedoch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung so muss sie
sich um den Schaden kümmern.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de
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