(ots) - Das Landgericht Hamburg hat am 25. Juli 2017 die
von der TeamDrive Systems GmbH (www.teamdrive.com) initiierte und
bereits im Januar ergangene einstweilige Verfügung gegen Google
bestätigt, die Google die Verwendung des Begriffs "Team Drives" in
Deutschland untersagt. In der mündlichen Verhandlung führte das
Gericht aus, dass es in der Verwendung von "Team Drives" eine
"markenmäßige Benutzung" sehe, die die Kennzeichenrechte der
TeamDrive Systems GmbH verletze. Dabei wurde betont, dass die
gegenüberstehenden Zeichen hochgradig ähnlich seien; dies führe zu
einer Verwechslungsgefahr beim Nutzer.
Google kündigte im letzten Jahr an, ein Produkt unter dem Namen
"Team Drives" auf den Markt zu bringen. Da die TeamDrive Systems GmbH
darin einen Eingriff in ihre Marken- und Firmenrechte sah, machte das
Unternehmen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Unterlassungsansprüche gegen zwei in Irland ansässige
Google-Konzernunternehmen geltend. Das Landgericht Hamburg folgte
schon Anfang des Jahres der entsprechenden Argumentation der
TeamDrive Systems GmbH und erließ bereits im Januar eine einstweilige
Verfügung gegen die Google-Konzernunternehmen. Diese legten dagegen
Widerspruch ein, mit dem Argument, bei "Team Drives" handele es sich
um eine beschreibende Bezeichnung, deren Verwendung nicht in die
Kennzeichenrechte von TeamDrive eingreife. Das Landgericht Hamburg
sah dies anders und bestätigte am 25. Juli 2017 die einstweilige
Verfügung.
Die vollständige Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Es
handelt sich um eine Entscheidung im einstweiligen
Verfügungsverfahren, das nicht mit einem Klagverfahren in der
Hauptsache gleichzusetzen ist. Sie ist nicht rechtskräftig; die
Antragsgegnerinnen können dagegen Berufung einlegen. Aus Sicht der
TeamDrive Systems GmbH bestehen aber gute Chancen, auch in der
zweiten Instanz zu obsiegen. Google hat sich zu dem Verfahren bislang
nicht öffentlich geäußert, hat die einstweilige Verfügung aber
derzeit zu beachten.
TeamDrive gilt als "sichere Sync&Share-Software made in Germany"
für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und
Dokumenten. Grundlage bildet eine durchgängige
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der
Anwender selbst die Daten lesen kann - weder TeamDrive noch
irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Diese
technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000
Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu
schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie
Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung.
TeamDrive gewährleistet, dass alle Daten ausschließlich auf Servern
in Deutschland gespeichert werden, unterliegt im Unterschied zu
US-Firmen nicht der US-Gesetzgebung und garantiert die Einhaltung der
deutschen Datenschutzgesetzgebung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac
OS, Linux, Android und iOS.
Weitere Informationen:
TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg,
E-Mail: info(at)teamdrive.com, Internet: www.teamdrive.com
PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH, Tel.: 0611 / 973150,
E-Mail: team(at)euromarcom.de, Internet: www.euromarcom.de
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