Anwaltskosten senken durch totalen Preiskrieg!
(firmenpresse) - Endlich zulässig: UltraTiefpreise-Revolution bei Anwälten!
In fast jeder Branche hat - nicht nur durch Digitalisierung - eine UltraTiefpreis-Revolution schon lange stattgefunden.
Als eine der wenigen wurde bisher die ultra-konservative Anwaltsbranche verschont.
Obwohl berufs- und gebührenrechtliche Vorschriften schon lange nicht mehr entgegenstehen.
So biete ich im Unterhaltsrecht einen Stundensatz in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns von 8,84 Euro, der für Beratung, außergerichtliche* und gerichtliche* Vertretung gilt.
Dieses UltraTiefpreis-Angebot ist weder nach § 4 I 2 RVG "Angemessenheitsgebot" noch nach
§ 4 I 1 RVG "Keine Unterschreitung gesetzlicher Gebühren" verboten.
Auch wenn gesetzliche Verbote nicht entgegenstehen, versucht die Anwaltschaft alles, um UltraTiefpreis-Angebote zu verhindern.
Denn sie fürchtet Preis-Revolutionen wie die Katze das Wasser.
Erst kürzlich wurde ich wegen meiner UltraTiefpreis-Strategie von zwei führenden Anwaltsplattformen YourXpert.de und Advocado.de - obwohl diese als besonders innovativ gelten – ausgeschlossen und von Jurato.de kritisiert.
Deutschlands 1. Marktplatz fürUltraTiefpreis-Rechtsberatung
Es gibt nicht nur keine gesetzlichen Verbote, es gibt auch sonst keinen Grund, warum es in der Anwaltsbranche nicht zur UltraTiefpreis-Revolution kommen sollte.
Zu einer UltraTiefpreis-Revolution, wie sie z. B. durch Aldi, Ryanair oder Ikea in anderen Branchen schon lange stattgefunden hat.
Im Gegenteil: Die Anwaltsbranche als eine der konservativsten und antiquiertesten der Welt, bietet sogar ideale Voraussetzungen für eine Billig-Disruption.
Genau deshalb habe ich Deutschland ersten Marktplatz im "UltraTiefpreis-Segment" konzipiert. Noch unbesetzt von Konkurrenz.
Ein Marktplatz für alle Anwälte, die eine Preisführerschaft anstreben und auf den Preis als Wettbewerbsvorteil setzen.
Das Prinzip „Rückwärtsauktion“
Die Ausschreibungsplattform funktioniert genial einfach:
1. Anwaltsauftrag ausschreiben
2. Anwalts-Angebote unterbieten sich gegenseitig
3. Preisgünstigstes Angebot auswählen
Die Plattform erzeugt einen Hyperwettbewerb, weil 160 000 Anwälte einen gezielten Preiskampf um ein einzelnes Mandat führen können.
Radikal nach unten treiben den Preis dabei zwei Umstände:
1. Die hohe Zahl potentieller Konkurrenten veranlasst jeden Anwalt dazu, seinen Preis von vornherein so tief wie möglich anzusetzen. Denn er weiss, dass nur der Günstigste den Auftrag bekommt.
2. Noch tiefer fällt der Preis dadurch, das der Rechtsverbraucher alle sowieso schon günstige Angebote vergleichen und das günstigste der günstigen auswählen kann.
Das Prinzip „Rückwärtsauktion“ wurde zum Beispiel in der Handwerkerbranche schon lange von Ausschreibungsplattformen wie Myhammer.de genutzt.
Wodurch sich die Frage stellt, warum das, was bei Handwerkern funktioniert hat, nicht noch besser bei Anwälten funktionieren sollte?
Und warum es so lange gedauert hat, bis es endlich die erste Ausschreibungsplattform mit Rückwärtsauktion auch in der Anwaltsbranche geben wird?
Pressekontakt:
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* In außergerichtlichen Angelegenheiten gilt der Preis mit dem Vorbehalt, dass er in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts steht (§ 4 I 2 RVG). In gerichtlichen Angelegenheiten mit dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Gebühr nicht höher ist (§ 4 I 1 RVG)