(ots) - Justizminister Guido Wolf fordert den Einsatz
von elektronischen Fußfesseln auch bei weniger schwerwiegenden
Straftaten. Die Piratenpartei-Baden-Württemberg lehnt den erweiterten
Gebrauch klar ab.
"Diese Maßnahme ist ein völlig überzogener Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte", kritisiert Falk-Peter Hirschel, Fachanwalt
für Strafrecht und Kandidat der Piratenpartei zur Bundestagswahl.
"Mehr Sicherheit wird dadurch jedoch nicht erreicht."
Vor allem die Überwachung sogenannter "Gefährder" halten die
Piraten für hochproblematisch, da der Begriff selbst juristisch nicht
klar definiert ist. Ursprünglich sollte dies "nur" für verurteilte
Extremisten für einen Beobachtungszeitraum nach der Haftentlassung
gelten. Die Auswahl kann aber grundsätzlich willkürlich geschehen -
teilweise ohne vorherige Zustimmung eines Richters. Auch
Demonstranten könnten so zukünftig zu Gefährdern deklariert werden
und wären dann an der freien Ausübung ihres Demonstrationsrechts
gehindert.
"Es können Menschen überwacht werden, die keine Straftaten
begangen haben. Die Auswahl darf keinesfalls rein durch die Polizei
ohne Einfluss der Gerichte vorgenommen werden. Die Gewaltenteilung
existiert aus berechtigen Gründen und sollte nicht untergraben
werden."
Auch der Erfolg der Maßnahme selbst ist stark zu bezweifeln. Es
ist nicht zu erwarten, dass sich ein Terrorist durch eine
elektronische Fußfessel von seinem Vorhaben abbringen lässt.
Der Einsatz von Fußfesseln für Suchtkranke soll garantieren, dass
sich diese nach einer Therapie von bestimmten Orten fernhalten. Doch
statt sie zu überwachen, sind erweiterte Plätze in Übergangstherapien
notwendig. Ergänzend können geschulte Alltagsbegleiter, also
Menschen, die sich bei regelmäßigen Treffen der Sorgen annehmen,
eingesetzt werden. Dies wäre ein menschlicher Ansatz ohne
Ãœberwachungsutopien.
Quellen [1]
http://ots.de/q5Grp
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