(ots) - In seiner zweiten Sitzung zur Bundestagswahl
wird der Bundeswahlausschuss über Beschwerden gegen Entscheidungen
der Landeswahlausschüsse beraten. Die Landeswahlausschüsse hatten in
ihren Sitzungen am 28. Juli 2017 über die Zurückweisung oder
Zulassung von Landeslisten entschieden. Wie der Bundeswahlleiter
weiter mitteilt, findet die öffentliche Sitzung am Donnerstag, den 3.
August 2017, um 11:00 Uhr, im Deutschen Bundestag in Berlin,
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße
1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt.
Gegen die Zurückweisung ihrer Landeslisten können die Parteien
noch bis heute (31. Juli 2017), 24:00 Uhr Beschwerde einlegen. Auch
die Landeswahlleitungen können gegen die Zulassung einer Landesliste
in ihrem Land Beschwerde erheben. Der Bundeswahlleiter lädt zu der
Sitzung die Vertrauenspersonen der betroffenen Landeslisten und die
jeweilige Landeswahlleitung ein. In der Beschwerdeverhandlung werden
alle anwesenden Beteiligten gehört. Im Anschluss an die Sitzung gibt
der Bundeswahlleiter die Entscheidung des Bundeswahlausschusses
bekannt. Die Beschwerden, über die der Bundeswahlausschuss im
Einzelnen entscheiden wird, werden in einer weiteren Pressemitteilung
des Bundeswahlleiters am Dienstag, den 1. August 2017,
bekanntgegeben.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-48 63
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
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Sie Ihren gültigen Personalausweis mit! Die Sitzung wird live im
Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten
übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek
abrufbar.
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