(ots) - Die Tarifeinigung zur Reform der betrieblichen
Altersversorgung bei den ARD-Landesrundfunkanstalten und dem
Deutschlandradio ist gelungen. In der 13. Verhandlungsrunde
paraphierten die Tarifparteien am vergangenen Donnerstag in Hamburg
einen umfassenden Tarifvertrag zum Fortbestand und zur
Weiterentwicklung der Versorgungssysteme, der dazu beitragen wird,
die finanzielle Belastung der Rundfunkanstalten erheblich zu
reduzieren.
Hauptbestandteile des Vertragswerks sind die Reform der alten
Versorgungen sowie die Einführung einer neuen Versorgung für die ab
dem 01.01.2017 eingestellten Beschäftigten. Bei den alten
Versorgungssytemen geht es dabei vor allem um die Begrenzung der
jährlichen Rentensteigerung, die bislang in allen Sendern noch den
Gehaltsteigerungen entspricht. Künftig werden die Betriebsrenten in
12 Monaten um einen Prozentpunkt weniger steigen als die Gehälter,
aber in diesem Zeitraum auch mindestens um 1 % steigen. Für die neuen
Beschäftigten ab 2017 wird das Versorgungssystem umgestellt. Die neue
beitragsorientierte Versorgung befreit die Rundfunkanstalten von den
Kostenrisiken durch Zinsentwicklung und steigende Lebenserwartung,
mit der alle anderen betrieblichen Versorgungswerke zu kämpfen haben.
Der bisherige ARD-Versorgungstarifvertrag, der seit den 90er Jahren
in allen Sendern die alte Gesamtversorgung abgelöst hatte, war von
der ARD und Deutschlandradio gekündigt worden.
ARD-Vorsitzende Professor Dr. Karola Wille: "Hiermit haben ARD und
Deutschlandradio gemeinsam mit den Gewerkschaften eine große Reform
realisiert. Die finanziellen Belastungen durch die Versorgungssysteme
werden spürbar verringert. Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen
unseres Reformprozesses und in die Sicherung unserer Zukunft."
Um die Reform der Versorgungswerke ist fast vier Jahre gerungen
worden. Die Verhandlungen der ARD und des Deutschlandradios mit den
drei Gewerkschaften ver.di, Deutscher Journalisten-Verband und
Deutsche Orchestervereinigung begannen im Oktober 2013 und standen
mehrfach vor dem Scheitern. Um den Forderungen nach einer Reduzierung
der Kostenbelastung Nachdruck zu verleihen, hatten die Arbeitgeber in
den Gehaltstarifverhandlungen 2015 in einer gemeinsamen Aktion
bereits Abschläge bei den Gehaltssteigerungen vorgenommen. Die
unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten hatte außerdem Kürzungen angekündigt. Grundlage für
die nunmehr erreichte Tarifeinigung war die Verständigung über
Eckpunkte einer Reform am 10. Mai 2017. Das 60-Seitige Vertragswerk
soll nach einer Erklärungsfrist im Herbst 2017 unterzeichnet werden
und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien
in den ARD-Anstalten.
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