(ots) -
Sperrfrist: 01.08.2017 06:05
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Das Landesamt für Soziales bestätigt SWR-Recherchen, dass
Rheinland-Pfalz alle 36 Behindertenwerkstätten im Land verklagt. Die
Klage liegt dem SWR vor: Das Land will überprüfen, was die
Werkstätten mit hunderten Millionen Euro Steuern machen. Die
Wohlfahrtsverbände als Betreiber lehnen eine solche Prüfung ab, das
Land nennt diese Haltung lebensfremd.
Für die Arbeit mit den Behinderten bekamen die Werkstätten vom
Land zuletzt rund 240 Millionen Euro im Jahr. Das Land will klären,
ob das Geld wirtschaftlich eingesetzt wird. Solche Prüfungen erlaubt
das Sozialgesetzbuch. Die Betreiber der Werkstätten argumentieren
aber, dass vor einer Prüfung eine Vereinbarung mit den Details der
Prüfung geschlossen werden müsse - auch das stehe im Gesetz. Eine
solche Vereinbarung gebe es nicht und deshalb gebe es auch keine
Rechtsgrundlage für eine Prüfung.
Der Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes,
Michael Hamm, sagte dem SWR: "Die Träger würden sich einer Prüfung
nicht verweigern, sondern wir brauchen, wenn geprüft werden soll,
einen verbindlichen, rechtlich zutreffenden Rahmen." Das Land sieht
dagegen ein uneingeschränktes Prüfungsrecht unabhängig davon, ob es
eine Vereinbarung gibt. Wörtlich heißt es in der Klage, die dem SWR
vorliegt: "Es wäre lebensfremd davon auszugehen, dass der Träger der
Sozialhilfe auch und gerade bei der freiwilligen Gewährung
beachtlicher Summen im Gegenzug kein Prüfungsrecht haben dürfte (...)
so muss auch bei einem vertragslosen Zustand die Möglichkeit
bestehen, den Mitteleinsatz dahingehend zu prüfen, ob die
Wirtschaftlichkeit und Qualität der erbrachten Leistung den
Anforderungen entspricht."
Der Rechnungshof hatte ausgerechnet, dass Rheinland-Pfalz den
Betreibern der Werkstätten deutlich mehr Geld zahlt als andere
Bundesländer. Allein 2011 habe Rheinland-Pfalz 30 Millionen Euro mehr
gezahlt als die anderen Länder im Durchschnitt. Die Betreiber der
Werkstätten gehören zu Wohlfahrtsverbänden, wie dem Paritätischen,
der Caritas oder der Diakonie.
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