PresseKat - Risiko Unwetter - wer zahlt bei Hochwasserschäden? (FOTO)

Risiko Unwetter - wer zahlt bei Hochwasserschäden? (FOTO)

ID: 1516552

(ots) -
Viele Hausbesitzer unterschätzen die Gefahren von Starkregen,
Sturmböen und Gewitter. So sind nur etwa 40 Prozent der deutschen
Hausbesitzer gegen Elementarschäden versichert. Dabei können Unwetter
Millionenschäden anrichten und existenzbedrohend sein, wie kürzlich
vielerorts Anwohner erleben mussten. Die Experten der DVAG erklären,
wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.

In den vergangenen Tagen kam es bundesweit zu extremem Dauerregen
und daraus resultierend zu Ãœberschwemmungen. Von Niedersachsen bis
nach Nordbayern standen ganze Landstriche unter Wasser, Keller liefen
voll und Deiche wurden gesperrt. Dabei können ganze Häuser samt
Hausrat zerstört werden. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung
AG (DVAG) erklären, welche Versicherungen den finanziellen Schaden
durch Unwetter decken.

Umfassender Schutz der eigenen vier Wände

Die Wohngebäudeversicherung beinhaltet in der Regel die Gefahren
Feuer inklusive Blitzschlag, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel. Nicht
enthalten sind unter anderem Schäden, die durch Hochwasser verursacht
wurden. Denn Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Erdbeben
müssen hierbei gesondert mit eingeschlossen werden. "Durch die sich
verändernden klimatischen Bedingungen sollten alle Hausbesitzer eine
Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschutz abschließen", raten
die DVAG-Berater. "Die letzten Jahre und die aktuelle Hochwasserlage
haben gezeigt, dass vermehrt auch Regionen von Unwettern betroffen
sind, die bislang nicht als gefährdet eingestuft waren." Zudem
verkürzen sich die Wiederkehrperioden von Unwettern zunehmend. Aus
diesem Grund wird seit geraumer Zeit auch diskutiert, ob eine
Elementarschadenabsicherung für Hausbesitzer Pflicht werden sollte.

Die Hausratversicherung - Schutz für die Inneneinrichtung





Geht bei einem Sturm ein Fenster zu Bruch und ruiniert dabei
Mobiliar, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Denn neben
den Standardleistungen wie Einbruch-, Feuer- und
Leitungswasserschäden, kommt sie auch bei Sturmschäden an Möbeln und
anderen Einrichtungsgegenständen auf. Wird Hausrat allerdings durch
Hochwasser zerstört, greift diese Versicherung nicht. Hier ist dann
ebenfalls die Erweiterung um Elementarschäden nötig.

Checkliste: Was ist direkt nach dem Hochwasser zu tun?
- Schaden minimieren: noch unbeschädigte Gegenstände retten
- Schaden dokumentieren: alle beschädigten Gegenstände auflisten
sowie Fotos machen
- Schaden umgehend der Versicherung melden
- Nicht sofort aufräumen oder entsorgen: Der Gutachter muss erst den
Schaden besichtigen, bevor saniert werden kann



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Datum: 01.08.2017 - 15:33 Uhr
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