PresseKat - Versicherungstipp: Verkehrsregeln im Ausland: Bußgeldfrei durch den Urlaub

Versicherungstipp: Verkehrsregeln im Ausland: Bußgeldfrei durch den Urlaub

ID: 1516771

(ots) -

- 63 Prozent der deutschen Autofahrer machen sich vor
Auslandsfahrten meist mit den dortigen Verkehrsvorschriften
vertraut, so eine aktuelle forsa-Umfrage(1) im Auftrag von
CosmosDirekt.
- Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt,
erklärt landesspezifische Unterschiede.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das betrifft auch deutsche
Urlauber, die auf ausländischen Straßen unterwegs sind. Denn dort
gelten oft andere Verkehrsregeln. 63 Prozent der deutschen Autofahrer
informieren sich vor Auslandsfahrten über das Verkehrsrecht ihrer
Urlaubsdestination. Das ergab eine repräsentative forsa-Umfrage im
Auftrag von CosmosDirekt. Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei
CosmosDirekt, gibt Tipps, worauf Urlauber achten sollten.

Licht an, Sorgen aus

Eingeschaltetes Abblendlicht am Tag ist in Deutschland keine
Pflicht. In vielen anderen EU-Ländern dagegen schon, etwa in der
Schweiz, Tschechien, Slowenien, Italien oder Polen. Wer die Regel
missachtet, muss mit Bußgeldern rechnen - in Norwegen mindestens mit
150 Euro. "Wer sich bei den ausländischen Regelungen unsicher ist,
sollte das Licht lieber anschalten. So riskieren Reisende keine
Geldstrafen", so Frank Bärnhof.

Warnweste: Dabei haben ist nicht alles

Das Mitführen einer Warnweste ist in Deutschland vorgeschrieben.
Auch in anderen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, Österreich,
Kroatien und Tschechien muss eine Warnweste im Fahrzeug mitgeführt
werden, sonst drohen Bußgelder. Darüber hinaus ist in vielen
europäischen Ländern das Tragen einer Warnweste bei Verlassen des
Fahrzeuges wie beispielsweise bei einer Panne vorgeschrieben. Und
dies meist auch für alle Insassen. "Es empfiehlt sich grundsätzlich
eine Warnweste zu tragen, wenn man das Auto nach einem Unfall oder




einer Panne verlässt. Dies kann schwere Folgeunfälle verhindern",
sagt Frank Bärnhof.

Verlässliche Begleiter: Unfallbericht und Versicherungskarte

Kommt es im Ausland zu einem Unfall, lässt sich mit dem
Europäischen Unfallbericht ein vollständiges Protokoll anfertigen.
Das Formular erfasst den Unfallhergang sowie die Namen aller
Beteiligten. "Den Unfallbericht sollten Autofahrer am besten in
doppelter Ausführung mitnehmen - für sich und für die Gegenpartei",
empfiehlt Frank Bärnhof. Für deutsche Autofahrer im europäischen
Ausland ist sie zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, aber es
empfiehlt sich das Mitführen einer grünen Versicherungskarte. In
einigen Ländern ist sie noch immer vorgeschrieben bzw. wird es
besonders empfohlen, eine grüne Versicherungskarte bei sich zu haben.
Bei diesen Ländern handelt es sich um Albanien, Andorra, Bosnien und
Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Malta, Mazedonien, Polen,
Rumänien, Serbien und Montenegro sowie Tschechien. "Die grüne
Versicherungskarte ist kostenfrei bei Ihrem Versicherer erhältlich.
Auf ihr sind alle wichtigen Informationen zu Ihrer Versicherung
vermerkt. Dadurch kann eine Schadenabwicklung im Ausland erheblich
vereinfacht werden", so Frank Bärnhof.

(1) Repräsentative Umfrage "Sommer 2017" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
Juni 2017 wurden in Deutschland 1.554 Bundesbürger ab 18 Jahren
befragt, darunter 1.389 Personen, die ein Auto im Haushalt besitzen
und dieses auch selbst nutzen.

Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-verkehrsvorschriften-ausland

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Datum: 02.08.2017 - 09:59 Uhr
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