Nachdem Anleger der EN-Storage GmbH bis zum 19.07.17 Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden konnten, stellt sich die Frage nach weiteren Handlungsoptionen.
(firmenpresse) - Berlin, 31.07.2017 – Die EN-Storage AG hat 3 Anleihen emittiert, zudem konnten Anleger Direktinvestments tätigen. Gegen die Verantwortlichen hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen.
Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Jetzt heißt es handeln. Anleger der EN-Storage GmbH sollten schnellst möglich einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt konsultieren und mit der Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und Prospektverantwortliche betrauen.“
Anlageberater haben ihren Kunden gegenüber diverse Pflichten zu erfüllen. U.A. müssen sie künftige Anleger rechtzeitig vor Zeichnung über die Risiken aufklären, die mit der von ihnen empfohlenen Anlage einhergehen.
Neben den Anlageberatern haften jedoch auch Prospektverantwortliche, sollte sich herausstellen, dass der der Anlageentscheidung zu Grunde liegende Prospekt fehlerhafte Angaben enthält.
Der Schadensersatz ist darauf gerichtet, die Anleger so zu stellen, als hätten sie sich an der Investition nicht beteiligt. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und muss im Gegenzug die ihm verbleibenden Rechte auf die Haftenden übertragen.
Es ist daher betroffenen Anlegern dringend eine Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.
Pressekontakt: RAin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: linz(at)cllb.de; web: www.cllb.de
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.