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Neue zahnärztliche Approbationsordnung im Bundeskabinett verabschiedet / Bundeszahnärztekammer fordert eine schnelle Implementierung

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(ots) - In der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts wurde
die Novelle der zahnärztlichen Approbationsordnung (AppO-Z)
beschlossen. Damit stehen die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte kurz
davor, nach über 60 Jahren endlich eine AppO-Z zu erhalten, die den
aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen des Versorgungsgeschehens
entspricht. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) appelliert eindringlich
an den Bundesrat und damit an die Bundesländer, mit einem schnellen
Beschluss nun endgültig den Weg für eine moderne Approbationsordnung
frei zu machen.

"Junge Zahnärzte benötigen wegen der steigenden wissenschaftlichen
Anforderungen der Zahnmedizin eine Approbationsordnung, die diesen
Anforderungen gerecht wird. Mit einem 60 Jahre alten Auto lässt sich
auch kein Formel-Eins-Rennen gewinnen. Die BZÄK hat sich laufend
aktiv in die Diskussionen eingebracht. Im Interesse unserer Patienten
und der nachwachsenden Zahnärztegeneration fordern wir, nun endlich
zu einem Abschluss zu kommen, um die qualitativ hochwertige
zahnmedizinische Versorgung nicht zu gefährden", so BZÄK-Präsident
Dr. Peter Engel.

Eine hochwertige und qualitätsgesicherte Zahnmedizin erfordert
einen Ausbildungsstandard nach aktuellem Stand der Wissenschaft und
entsprechende Rahmenbedingungen für die Hochschulen. Entsprechende
Berechnungen zeigen, dass eine kostenneutrale Umsetzung der AppO-Z
allerdings nicht möglich ist. Die Politik ist damit in der Pflicht,
sowohl die Ausbildungsbedingungen der angehenden Zahnärzte als auch
die damit verbundenen finanziellen Rahmenbedingungen laufend an die
steigenden Versorgungsanforderungen anzupassen.



Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer,
Telefon: +49 30 40005-150,
E-Mail: presse(at)bzaek.de

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Datum: 02.08.2017 - 12:20 Uhr
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