(ots) - Deutsche Umwelthilfe sieht die rechtliche Bewertung
des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zur Ungeeignetheit der
Software-Updates als bestätigt - Die im Autokartell
zusammengeschlossenen Hersteller sowie Opel und die Bundesregierung
einigen sich auf Software-Updates für weniger als 20 Prozent der
deutschen Diesel-Pkws - Regierung erlaubt Industrie, bei Temperaturen
unter plus 10 Grad Celsius die Städte unverändert mit dem
Dieselabgasgift zu fluten - DUH bewertet das Mitzählen der bereits
seit 2015 beschlossenen amtlichen Rückrufe bei VW, Audi und Co als
plumpen Täuschungsversuch von Verkehrsminister Dobrindt
Auf Einladung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt fand
am heutigen Tag das erste Treffen des "Nationalen Forums Diesel"
statt. Hierzu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
Deutschen Umwelthilfe (DUH):
"Was für ein Debakel für die Luftreinhaltepolitik der
Bundesrepublik. Einmal mehr hat sich die Deutsche Automobilindustrie
eindrucksvoll gegen die Spitzenpolitiker der Bundesregierung und die
Landeschefs durchgesetzt. Als gebe es kein seit 20 Jahren bestehendes
betrügerisches Kartell verzichtet die Politik auf klare Vorgaben. So
sollen weniger als 20 Prozent der 15 Millionen deutschen Diesel-Pkw
ein auch nur im Sommer die Abgase um 25 Prozent reduzierendes
Software-Update erhalten.
Während das Stuttgarter Landgericht selbst bei Annahme einer
hundertprozentigen Einbeziehung aller Diesel-Pkw und
fünfzigprozentiger Wirksamkeit des Software-Updates nur einen
Rückgang der giftigen Stickstoffdioxid-Belastung von 9 Prozent sieht,
und es daher selbst unter dieser optimistischen Annahme diese
Maßnahme als "nicht geeignet" ansieht, ein Fahrverbot zu ersetzen,
hat das heutige Angebot der Industrie nur das Potential, die
NOx-Emissionen der Pkw Flotte um 2 bis max. 3 Prozent zu senken.
Ganz besonders skandalös ist der Umstand, dass es im
Winterhalbjahr zu keinerlei Verbesserung der NOx-Emissionen kommen
wird. Besonders verheerend wirkt das Dieselabgasgift NO2 bei
Asthmatikern, Atemwegsgeschädigten, Kleinkindern, Alten, Kranken. Der
heutige Gipfel ist eine schlimme Nachricht für hunderttausende krank
werdende Menschen und 10.600 jedes Jahr vorzeitig sterbender Menschen
an NO2. Daher werden die von der DUH in 16 Städten betriebenen Klagen
unverändert fortgesetzt und die in mehreren Städten beschlossenen
Diesel-Fahrverbote durchgesetzt."
Es ist absolut unverständlich, warum die Bundesregierung neun
Millionen Diesel-Pkw Besitzer im Dieselabgas stehen lassen möchte.
Durch die sogenannten freiwilligen Software-Updates bleiben für alle
Euro 5 Diesel die Fahrverbote bestehen. Die Deutsche Umwelthilfe
kämpft für saubere Luft in unseren Städten. Und zwar ab 2018.
Spitzenpolitiker und Dieselkonzerne kämpfen dafür, dass weiterhin Pkw
mit 24-facher Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte unbeschränkt
die in den Städten lebenden Menschen vergiften dürfen."
Bereits vor dem ersten Zusammentreffen von Ministern, fachbezogene
Ministerien, Entscheidungsträgern der Länder und Vertretern der
Automobilindustrie beim Nationalen Forum Diesel hat die DUH ein
"Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft" vorgelegt, welches im
Gegensatz zu den vorgeschlagenen Placebo-Maßnahmen der Autoindustrie
mittels Software-Update wirklich wirksame Lösungen für saubere Luft
enthält:
Maßnahmen des "Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft" der
Deutschen Umwelthilfe:
1. Verbindliche Zusage der Autokonzerne, ab 1.1.2018 nur noch
Diesel-Neuwagen zu verkaufen, die den Euro 6-Grenzwert für NOx
von 80 mg/km auf der Straße einhalten (gemäß RDE-Abgasmessung
und dies bei Temperaturen bis minus 15 Grad Celsius).
2. Verstärkung des Angebots sauberer und effizienter
Antriebstechnologien bei Neufahrzeugen noch im Jahr 2018
(Erdgas-, effiziente Benzin-Hybrid- und Elektroantriebe).
3. Verpflichtender Rückruf sämtlicher Euro 5 + 6 Diesel-Fahrzeuge
zur Hardware-Nachbesserung der Abgasreinigungsanlage und
Einhaltung des Euro 6-Grenzwerts für NOx von 80 mg/km auf der
Straße (gemäß RDE-Abgasmessung).
4. Nachrüstprogramm für alle Euro 5/V + 6/VI leichte Nutzfahrzeuge
(Liefer- und Handwerkerfahrzeuge) auf aktuelle Euro 6/VI
SCR-Technologie.
5. Sonderinfrastrukturprogramm für einen "Sauberen ÖPNV":
Verpflichtung und Ertüchtigung der Kommunen, dass bis
spätestens 1.7.2018 alle ÖPNV-Busse entweder über
SCR-Katalysator und Partikelfilter verfügen und die Euro 6
Abgaswerte einhalten oder durch Neufahrzeuge mit Erdgas- oder
Elektroantrieb ersetzt werden. Ausbau des Angebots an
Nachverkehrsleistungen wie Streckenausweitung, Taktverdichtung
und Ausdehnung der Betriebszeiten.
6. Einführung der Sammelklage ins deutsche Recht, um dem
Verbraucher verbesserte Rechte gegenüber betrügerischen
Unternehmen zu geben.
7. Transparenzzusage der Industrie: Verpflichtung zur
Veröffentlichung der RDE-Messwerte aller Fahrzeugmodelle für
CO2 und NOx (für den Temperaturbereich minus 15 Grad Celsius
bis plus 35 Grad Celsius) und des fahrzeugspezifischen
Temperaturbereichs mit von der Software gesteuerter,
ordnungsgemäßer Abgasreinigung.
8. Transparenz der Behörden: Offenlegung aller CO2- und
emissionsbezogener Daten durch das Kraftfahrt-Bundesamt: Die
Automobilindustrie stimmt der Veröffentlichung aller für die
Nachprüfung von CO2- und Abgaswerten notwendigen Fahrzeugdaten
sowie der gefundenen illegalen sowie der für "legal" erklärten
Abschalteinrichtungen ausdrücklich zu.
Links: Zur Pressemitteilung vom 31.7.2017: Nach Stuttgarter
Richterspruch zu Diesel-Fahrverboten: Deutsche Umwelthilfe fordert
Umsetzung eines "Acht-Punkte-Sofortprogramms für saubere Luft":
http://l.duh.de/p170731
Pressebilder unserer heutigen Demonstration vor dem
Bundesverkehrsministerium sind verfügbar unter: http://ots.de/DD6FL
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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