(ots) - Im Kartellverfahren zu Preisabsprachen geraten fünf
namhafte große und mittelständische Brauereien wie Radeberger
(Oetker-Gruppe) und Carlsberg, aber auch die Marken Früh- und
Gaffel-Kölsch durch eine Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft
Düsseldorf unter Druck. In der Expertise für den 4. Kartellsenat des
Oberlandesgerichts (OLG) der Landeshauptstadt, die dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe) vorliegt, ist von "hinreichendem
Tatverdacht für die zur Last gelegten Kartellordnungswidrigkeiten"
die Rede. In der bisher unveröffentlichten Stellungnahme beantragte
die Generalstaatsanwaltschaft angesichts der Beweislage, die
Hauptverhandlung gegen die Unternehmen zu eröffnen. Demnach gehörten
die Beschuldigten zum größten Kartell der deutschen Biergeschichte.
Während etliche Premium-Hersteller Bußgeld in dreistelliger
Millionenhöhe akzeptiert hatten, klagten die betroffenen
Kölsch-Brauer gegen die Strafzahlungen von je drei Millionen Euro.
Zudem soll Früh-Kölsch-Gesellschafter Alexander Rolff auch persönlich
zur Kasse gebeten werden. Dasselbe gilt für den früheren
Radeberger-Chef und heutigen Vorstandsvorsitzenden des Mischkonzerns
Oetker, Albert Christmann. Die Biersparte Radeberger soll 160
Millionen Euro Buße zahlen, Carlsberg 60 Millionen Euro. Die
Unternehmen weisen die Vorwürfe der Wettbewerbshüter zurück. Sie
haben beim OLG-Senat beantragt, die Verfahren einzustellen. Die
Kölner Brauereien Früh und Gaffel wollten sich wegen des laufenden
Verfahrens auf Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger" nicht weiter
äußern. Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft sind die Einwände
der Brauereien wenig stichhaltig. Die Beweismittel und Indizien
belegen nach Ansicht der Ermittler, dass "die für die Brauereien
Verantwortlichen" auf Sitzungen des Wettbewerbsausschusses des
Brauereiverbandes NRW am 14. Juni 2006 und am 5. September 2007 die
Preiserhöhung für Flaschen- und Fassbier abgesprochen haben.
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