(ots) -
Montag, 7. August 2017, 12.10 Uhr
drehscheibe
Moderation: Babette von Kienlin
Baumfällarbeiten an Bahnstrecke - Hubschraubereinsatz
Geneal - Ahnenforschung (1) - Bäckerfamilie im Westerwald
Expedition Deutschland: Klingenberg - Idyllisches Land und harte
Arbeit
Montag, 7. August 2017, 17.20 Uhr
hallo deutschland
Moderation: Sandra Maria Gronewald
Nächster Halt: Kneipe - Gelenkbus umgebaut zur mobilen Kneipe
Montag, 7. August 2017, 17.45 Uhr
Leute heute
Moderation: Karen Webb
Unterwegs mit den Amigos - Die Schlagerstars am Neusiedler See
Friedrich von Thun bei der Arbeit - Am Set von "Schwarzach 23"
Montag, 7. August 2017, 19.25 Uhr
WISO
Moderation: Sarah Tacke
Dieselgate I - Schadet das Softwareupdate?
Dieselgate II - Muss/soll ich das Update nutzen?
Dieselgate III - Die Rolle des Lobbyistenverbandes
"WISO"-Tipp: Wenn das Kind krank ist - Ihre Rechte am Arbeitsplatz
"Seit mein Kind in der Kita ist, ist es ständig krank." Diese
Situation kennen viele Eltern, und sie stellt insbesondere
Berufstätige vor Herausforderungen. Kann ein krankes Kind nicht in
die Kita oder zur Schule, muss - meist sehr kurzfristig - eine
Betreuung her. Oft bleibt dann ein Elternteil zu Hause.
Gesetzlich geregelt ist die Betreuung kranker Kinder durch das so
genannte Recht auf Freistellung. Das greift für zehn Tage pro Jahr
und Kind, solange das Kind jünger als zwölf Jahre ist. Allerdings:
Bis zu zwölf Infekte jährlich gelten bei Kleinkindern als normal -
zehn Tage sind da schnell verbraucht. Auch die Bezahlung während
einer Freistellung kann unterschiedlich gehandhabt werden.
Arbeitgeber sind zur Fortzahlung des Gehalts nicht verpflichtet.
Finden sich im Arbeitsvertrag Formulierungen wie: "Vergütet wird nur
tatsächlich geleistete Arbeit", spricht das dafür, dass während der
Freistellung kein Geld zu erwarten ist.
Der "WISO"-Tipp erklärt alle Formalitäten und Fristen, die man für
die Freistellung zur Betreuung eines kranken Kindes beachten muss.
Etwa, wann man mit dem Kind zum Kinderarzt muss und wie man auch im
Fall von nicht vergüteter Freistellung Geld erhält. Dazu alle
Regelungen, Rechte bei älteren Kindern und welche Vorgehensweise man
beachten muss.
Pressekontakt:
ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121
Original-Content von: ZDF, übermittelt durch news aktuell