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BKA wertet Panama Papers aus - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

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BKA wertet Panama Papers aus - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

(firmenpresse) - Wie Anfang Juli bekannt wurde, hat das BKA die sog. Panama Papers gekauft und wird die brisanten Daten auswerten. Wer befürchtet Steuern hinterzogen zu haben, kann noch eine Selbstanzeige stellen.



Die sog. Panama Papers sorgten im vergangenen Frühling für Aufsehen. Es soll um Briefkastenfirmen, Geldwäsche und Steuerhinterziehung gehen. Laut Medienberichten hat das Bundeskriminalamt die Daten inzwischen gekauft und wird sie mit gemeinsam mit der hessischen Finanzverwaltung auswerten, um steuerrechtlichen und strafrechtlichen Tatbeständen nachzugehen.



Die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Die Beteiligung an einer Offshore-Firma ist nicht grundsätzlich illegal. Wurden die erwirtschafteten Gewinne korrekt versteuert, ist das legal. Besteht aber der Verdacht, dass der deutsche Fiskus mithilfe der Briefkastenfirmen betrogen wurde, müssen die Betroffenen mit Ermittlungen rechnen. Dabei ist nicht nur deutsches, sondern auch internationales Steuerrecht zu beachten. Wer Zweifel hat, ob die Geschäfte alle legal abgewickelt wurden, kann sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden. Diese können auch prüfen, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung in Betracht kommt.



Die Selbstanzeige ist nach wie vor der alternativlose Weg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Allerdings muss die Selbstanzeige rechtzeitig, also vor Entdeckung der Tat gestellt werden, und sie muss vollständig sein. Dazu müssen gegenüber dem zuständigen Finanzamt alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden. Das gilt nicht nur für Betroffene, deren Name oder Daten in den Panama Papers auftauchen, sondern auch für alle, die noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus verborgen haben.



Die Hürden für eine wirksame Selbstanzeige sind hoch. Daher muss sie gründlich und detailliert vorbereitet werden. Für den Laien sind die komplexen Vorgänge kaum zu überschauen, daher sollte die Selbstanzeige auch nicht in Eigenregie oder mithilfe von Musterformularen erstellt werden. Denn auf diese Weise sind Fehler schnell passiert und schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige unwirksam ist. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können jeden Fall individuell prüfen und bewerten und die Selbstanzeige so erstellen, dass sie auch strafbefreiend wirkt.







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Datum: 07.08.2017 - 09:25 Uhr
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