PresseKat - Handeln bevor der Herbst kommt: Ende des Jahres läuft zweite Austauschfrist für alte Holzöfen ab

Handeln bevor der Herbst kommt: Ende des Jahres läuft zweite Austauschfrist für alte Holzöfen ab

ID: 1517977

(ots) - Bis zum 31. Dezember 2017
müssen Feuerstätten, die älter als 32 Jahre sind, ausgetauscht,
nachgerüstet oder stillgelegt werden

Vom Gesetz her müssen Ende diesen Jahres alle alten Feuerstätten
mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1985 stillgelegt, nachgerüstet
oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der
2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die betroffenen
Holzfeuerungen sind zum Stichtag über 32 Jahre alt. Viele dieser
Holzfeuerungen sind technisch veraltet und werden den heutigen
Ansprüchen an Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz nicht mehr gerecht.
Darauf weisen die beiden in Europa führenden Fachverbände, der HKI
Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. und die EFA -
Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e.V., hin.

In den letzten Jahren wurden bereits rund 1,5 Millionen alte
Feuerstätten ausgetauscht. Weitere vier Millionen unterliegen bis zum
Jahr 2024 dieser Maßnahme. Und das hat gute Gründe: Moderne
Einzelraumfeuerstätten sind erheblich effizienter und verursachen bis
zu 80 Prozent weniger Emissionen als ihre Vorgänger aus den 1980er
und 1990er Jahren. Moderne Geräte sind so konstruiert, dass Holz
emissionsarm verbrennt. Durch einen konsequenten Austausch veralteter
Feuerstätten können somit enorme Fortschritte bei der Effizienz und
der Luftreinhaltung erzielt werden.

Rot, Geld oder Grün: Feuerstättenampel hilft bei der Einordnung

Bei der Einordung einer Feuerstätte kann die sogenannte
"Feuerstättenampel" als einfaches Instrument herangezogen werden.
Anhand des Typenschildes am Ofen und den Ampelfarben wird das
technische Alter bestimmt. Rot steht für "Das Gerät ist bereits
überfällig". Abgestufte Orangetöne zeigen die Fristen Ende 2017, 2020
und 2024 an und weisen den Verbraucher darauf hin, bis wann er die




Vorgaben der Verordnung zu erfüllen hat. Und wessen Ampel auf Grün
steht, der kann sein Gerät auch in Zukunft mit gutem Gewissen
befeuern. Die Feuerstättenampel ist beim Bezirksschornsteinfeger
erhältlich und steht im Internet auch unter www.ratgeber-ofen.de als
kostenloser Download zur Verfügung.



Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Daniel Jung
Referent Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: info(at)hki-online.de
Internet: www.ratgeber-ofen.de

Kontakt:
E F A
Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e.V.
i.A. Heike Utsch
Sekretariat
Mainzer Straße 12
D-56068 Koblenz
Tel.: +49 (0)261 100 40 67
Fax: +49 (0)261 100 40 62
E-Mail: heike.utsch(at)efa-europe.com
Internet: www.efa-europe.com

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
D-50937 Köln
Tel.: +49 (0)221 42 58 12
Fax: +49 (0)221 42 49 880
E-Mail: info(at)dr-schulz-pr.de

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Datum: 07.08.2017 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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