(ots) - Fassaden von Wohn-, Büro oder Geschäftshäusern geben
jeder Straße, jedem Viertel und jeder Stadt ein Gesicht. Durch äußere
Einflüsse sind sie allerdings erheblichen Belastungen ausgesetzt. Die
Sicherungspflicht liegt bei den Eigentümern. Es ist ihre Aufgabe, die
Gebäudefassaden in einem ordentlichen Zustand zu halten, so dass
keine Gefahr von ihnen ausgeht. Ganz egal, ob die Fassade aus Metall,
Keramik, Naturstein, Waschbeton, Glas oder Verblendmauerwerk besteht.
"Schnee, Eis, Wind und wechselnde Temperaturen wirken ständig auf die
Konstruktion ein. Das führt zu einer gewissen Schadensanfälligkeit",
sagt Rainer Gößmann, Experte für Bauwerksprüfung bei TÜV Rheinland.
Im schlimmsten Fall könne es zu herabfallenden Fassadenplatten
kommen. Zwar gibt es keine Verordnung, die den Besitzer zwingt,
regelmäßig seine Fassade zu überprüfen. Allerdings haftet er, wenn
etwas passiert.
Besichtigung alle zwei bis drei Jahre
"Erfahrungsgemäß treten Schäden häufig durch Zwängung oder
Verformung aufgrund der Materialeigenschaft, fehlerhafte Montage oder
korrodierte Traganker auf. Außerdem kann es zu Rissen oder durch
Frost bedingte Abplatzungen kommen", sagt Gößmann. Auch unplanmäßige,
nachträglich angebrachte Vordächer oder Reklametafeln können zu
Schäden führen. Festgestellte Schäden sollten fachlich bewertet und
dokumentiert werden. Der Experte empfiehlt, das Bauwerk alle zwei bis
drei Jahre zu besichtigen. Alle vier bis fünf Jahre sollte ein
Sachverständiger nach Schäden schauen. Und alle zwölf bis 15 Jahre
empfiehlt sich eine umfassende Prüfung, bei der Fachleute jedes
maßgebende Bauteil akribisch unter die Lupe nehmen. TÜV Rheinland
bietet solche regelmäßigen Prüfungen der Standsicherheit von
Bauwerken gemäß der VDI 6200 an. Eigentümer kommen so ihrer
Verkehrssicherungspflicht nach und senken das Haftungsrisiko durch
dokumentierte Sicherheitsstandards.
Außerplanmäßige Überprüfung nach Unwetter
Auch darüber hinaus sollten Gebäudebesitzer achtsam und sich ihrer
Verantwortung bewusst sein. Nach Unwettern, Sturmereignissen oder
Brand rät der TÜV Rheinland-Experte dringend, die Fassade
außerplanmäßig zu überprüfen. Insbesondere in öffentlich zugänglichen
Bereichen und auf Verkehrswegen sollten Besitzer darauf stetig ein
Auge haben und beschädigte Fassadenplatten sofort austauschen.
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