(ots) - Ich bin zutiefst
enttäuscht über die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes
von Rumänien, den rumänischen Geschäftsmann Gabriel Popoviciu zu
sieben Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen. Der Schuldspruch und
das Strafmaß sind weder durch Fakten noch durch die Gesetzgebung
gestützt.
Ich wurde im Juli 2016 damit beauftragt, die Verurteilung von
Herrn Popoviciu vor dem rumänischen Berufungsgericht einer
unabhängigen Überprüfung zu unterziehen. Ich habe diese Überprüfung
mit Hilfe eines Teams von erfahrenen ehemaligen Vertretern der
Bundesanwaltschaft und früheren FBI Special Agents, darunter ein
fließend Rumänisch sprechender früherer FBI Special Agent,
durchgeführt.
Unser Team hat die gegen Herrn Popoviciu vor Gericht vorgebrachten
Beweise sorgfältig geprüft, einschließlich Beweisunterlagen und
heimlich aufgezeichneter Tonbandaufnahmen seiner Gespräche. Diese
Überprüfung dokumentiert zahlreiche faktische und rechtliche Mängel
im Verfahren gegen Herrn Popoviciu. So hat beispielsweise der
Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft, der wiederholt aber
erfolglos versucht hat, Herrn Popoviciu in heimlichen Mitschnitten
dazu zu bringen, sich selbst zu belasten, vor Gericht zugegeben, dass
er nicht von Herrn Popoviciu bestochen wurde - wobei es um eine
angebliche Bestechung mit zwei Flaschen Spirituosen und
Firmenwerbematerialien (wie ein Stift, Notizbuch und Kalender) ging.
Sowohl der ehemalige Bildungsminister als auch andere Zeugen haben
ausgesagt, dass sich das Baneasa-Grundstück zu keiner Zeit im
öffentlichen Grundbesitz befand, so dass der vorgebrachte Vorwurf des
Amtsmissbrauchs hier nicht greifen kann. In meinem Report wurden
darüber hinaus zahlreiche weitere gravierende Sach- und Rechtsmängel
hervorgehoben, die mit den Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit
unvereinbar sind.
Ich hoffe, dass die Gerichte und die Nachprüfungsinstanzen diesen
Fall überprüfen werden und zu dem Entschluss gelangen, dass sich im
Sinne von Justiz und Rechtsstaatlichkeit ein anderes Ergebnis
verlangen lässt.
Redaktionelle Hinweise
Louis J. Freeh war Assistant United States Attorney (Southern
District of New York) und United States District Judge am
Bundesbezirksgericht für den Gerichtsbezirk Southern District of New
York und amtierte als fünfter Direktor des FBI (Federal Bureau of
Investigation). Er ist Senior Managing Partner von Freeh Sporkin &
Sullivan, LLP und Chairman von Freeh Group International Solutions,
LLC.
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Patti Bescript
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