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GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Erstellung eines Berliner Testaments

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GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Erstellung eines Berliner Testaments

(firmenpresse) - Im Todesfall soll der Ehepartner finanziell abgesichert sein. Das wünschen sich viele Ehepaare und erstellen daher ein gemeinschaftliches Testament, auch Berliner Testament genannt.



Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet in der Regel, dass der Ehepartner die Hälfte und die Kinder den Rest des Nachlasses erben, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Das entspricht aber nicht dem Wunsch vieler Eheleute. Sie möchten vor allem zunächst den Partner finanziell gut abgesichert wissen. Dann sollte ein Testament erstellt werden. Für Ehepaare bietet sich besonders das sog. Berliner Testament in vielen Fällen an. Bei diesem gemeinschaftlichen Testament setzen sich die Ehepartner in der Regel gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben ein. In der Praxis bedeutet dies, dass nach dem Tod eines Ehegatten zunächst nur der Partner erbt und die Kinder werden erst zu Erben, nachdem auch der zweite Elternteil verstorben ist.



GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über große Erfahrung im Erbrecht und kennt die Vorteile aber auch die Nachteile eines Berliner Testaments. Durch ein gemeinschaftliches Testament wird der Ehepartner gut abgesichert. Das kann beispielsweise auch dann besonders wichtig sein, wenn die Eheleute eine Immobilie besessen haben. Die Nutzung der Immobilie führt gerade bei Erbengemeinschaften häufig zu Streitigkeiten. Andererseits entfaltet ein Berliner Testament aber auch eine hohe Bindungswirkung. Die gemeinsamen Verfügungen können einseitig nur noch schwer geändert werden.



Möchte nur ein Ehepartner das Testament ändern, muss er seinem Partner einen notariellen Widerruf zukommen lassen. Ist ein Ehepartner verstorben, kann das Testament nicht mehr geändert werden. Das bietet den Vorteil, dass die Schlusserben, in der Regel die Kinder, auch die Erben bleiben. Nachteilig ist, dass auf Veränderungen der Lebensumstände nicht mehr reagiert werden kann, z.B. wenn es innerhalb der Familie ein Zerwürfnis gibt oder der verwitwete Ehepartner erneut heiratet. Diese hohe Bindungswirkung lässt sich durch den Einbau entsprechender Klauseln etwas lockern.







Wer ein Berliner Testament erstellen möchte, sollte sich daher genau über die rechtlichen Konsequenzen informieren. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html

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Datum: 10.08.2017 - 09:25 Uhr
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