(ots) - Aus alten Krimis kennt man noch die
Polizeibeamten, die im Kastenwagen vor dem Haus des Verdächtigen
parken und dessen Telefon abhören. Heute kämen die Ermittler damit
nicht mehr weit. Längst wird auch per Whatsapp & Co. kommuniziert.
Klar, dass Ermittler da mitlesen wollen. Und natürlich gibt es
begründbare Fälle, in denen sie nach einem richterlichen Beschluss
auch solche Kanäle überwachen können müssen - etwa bei Terrorgefahr
oder Kinderpornografie. Insofern ist es gut, dass der Gesetzgeber
inzwischen reagiert. Ein Grundsatz darf dabei nicht vergessen werden:
Nicht alles, was technisch möglich ist, sollte auch möglich sein.
Gerne mäkelt man im Westen über Konzerne wie Apple, wenn sie aus
Geschäftsinteresse mal wieder vor dem chinesischen Überwachungsstaat
einknicken und sich dessen Regeln beugen. Gerne vergisst man, dass
auch westliche Behörden immer mehr die Daumenschrauben anlegen. Von
Verhältnissen wie in China sind wir zwar weit entfernt, aber eine
gute Entwicklung ist das nicht. Die Ãœberwachungswut muss Grenzen
haben.
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